Weitere Lockerungen ab dem 1. Juni 2021
Ab dem 1. Juni 2021 gelten in Sachsen-Anhalt weitere Lockerungen.
Die nachfolgende Tabelle ermöglicht einen schnellen Überblick über wesentliche Inhalte der im Landkreis Börde geltenden 13. Eindämmungsverordnung einschließlich der Lockerungen nach §13 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 13 / Inzidenz unter 50 (ab 1. Juni 2021)