Zweite Änderung der Siebenten Allgemeinverfügung des Landkreises Börde zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und der Testpflicht für bestimmte Kontaktpersonen
Mit der Ausfertigung und der amtlichen Verkündung tritt die Verfügung mit Wirkung ab 5. Juli 2022 in Kraft. Inhaltlich geht es um die Änderung der Ziffer IV, Nummer 2, Satz 1 der Allgemeinverfügung: "Diese Allgemeinverfügung tritt am 12.05. in Kraft und gilt bis Ablauf des 31.08.2022."