Begrüßungsgeld
Allgemeine Informationen
Gewährung eines kommunalen Begrüßungsgeldes für neugeborene Kinder
Notwendige Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis des Antragsstellers,
Voraussetzungen siehe Satzung
Ansprechpartner
OrdnungsamtMagdeburger Str. 40
39326 Rogätz
Frau Schwalbe
Raum 3
Magdeburger Straße
39326 Rogätz
(039208) 274-17
(039208) 274-32
Formulare
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Antrag auf Begrüßungsgeld für Neugeborene