Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Westheide für das Haushaltsjahr 2025

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen – Anhalt zur Einsichtnahme vom 01.04.2025 bis 14.04.2025 in der Verbandsgemeinde Elbe – Heide Rogätz, Magdeburger Straße 40, Kämmerei öffentlich aus.

Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat nach § 146 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung bestätigt. 

Die Satzung kann unter Verwaltung/Satzungen eingesehen werden.

 

Rogätz, den 31.03.2025

 

Crackau

Verbandsgemeindebürgermeister

 

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