Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen – Anhalt zur Einsichtnahme vom 01.04.2025 bis 14.04.2025 in der Verbandsgemeinde Elbe – Heide Rogätz, Magdeburger Straße 40, Kämmerei öffentlich aus.
Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat nach § 146 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung bestätigt.
Die Satzung kann unter Verwaltung/Satzungen eingesehen werden.
Rogätz, den 31.03.2025
Crackau
Verbandsgemeindebürgermeister