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Bekanntmachung über die Nutzung des Wanderweges „JÄGERSTIEG“ für das Jahr 2026

Bekanntmachung über die Nutzung des Wanderweges
„JÄGERSTIEG“ für das Jahr 2026


Wache 039088-90-3710                                                                          StOFw 039088-90-3700

 

Das Begehen des „JÄGERSTIEG“ zu Fuß und mit dem Rad, ist an unten aufgeführten Tagen, zu den jeweils angefügten Zeiten, gestattet: Durchgang nur an der Fußgängerschleuse

 

Januar:

01. - 11.01., 24. - 25.01.

jeweils 10:00-16:00Uhr

Februar:

06. - 08.02., 20. - 22.02., 28.02

jeweils 10:00-16:00Uhr

März:

01.03., 07. - 08.03., 20. - 22.03.

jeweils 10:00-16:00Uhr

April:

03. - 06.04., 17. - 19.04.

jeweils 09:00-17:00Uhr

Mai:

08. - 10.05., 22. - 25.05.,30. - 31.05.

jeweils 09:00-17:00Uhr

Juni:

12. - 14.06., 26. - 28.06.

jeweils 09:00-17:00Uhr

 

Das Betreten des Truppenübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und mit dem Verzicht auf jegliche Schadensansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Auf dem Truppenübungsplatz muss stets mit einer Gefahr durch nicht aufgefundene Blindgänger gerechnet werden. Der Wanderweg darf deshalb nicht verlassen und gefundene Gegenstände dürfen nicht berührt werden! Im Interesse der Nutzung des Wanderweges, wurden geringfügige Truppenbewegungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen für die Freigabe des „JÄGERSTIEG“ nicht berücksichtigt.

Wanderweg nicht verlassen, es ist immer mit Militärverkehr zu rechnen! Außerhalb der aufgeführten Zeiten ist, auf Grund des Übungsbetriebes, das Betreten des JÄGERSTIEGES/ Übungsplatzes verboten.

 

Unbefugtes Betreten wird strafrechtlich verfolgt. Es wird gebeten, Abfall nicht wegzuwerfen. Änderungen sind jederzeit möglich.

 

Der Standortälteste