Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rogätz
Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeinde Rogätz gemäß
§ 4 Abs. 2 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)
Der Gemeinderat hat am 06.10.2026 die Fassung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeinde Rogätz (Stand Oktober 2026) gebilligt und die Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StrG LSA beschlossen. Die Auslegung ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Bekanntmachung der Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeinde Rogätz kann unter Menüpunkt Verwaltung – Bekanntmachungen – Gemeinde Rogätz eingesehen
werden.
Rogätz, den 09.10.2026