Bekanntmachung über die Nutzung des Wanderweges „PRINZENDAMM“ für das Jahr 2025
Das Begehen des „PRINZENDAMM“ zu Fuß und mit dem Rad, ist an unten aufgeführten Tagen, zu den jeweils angefügten Zeiten, gestattet:
Durchgang nur an der Fußgängerschleuse
Januar | 01. - 12.01., 24. - 26.01. | von 09:00 - 16:00Uhr |
Februar | 07. - 09.02., 21. - 23.02. | von 09:00 - 16:00Uhr |
März | 07. - 09.03., 21. - 23.03. | von 09:00 - 16:00Uhr |
April | 04. - 06.04., 18. - 27.04. | von 09:00 - 16:00Uhr |
Mai | 01. - 04.05., 09. - 11.05., 23. - 25.05. | von 09:00 - 16:00Uhr |
Juni | 06. - 15.06., 27. - 30.06. | von 09:00 - 16:00Uhr |
Das Betreten des Truppenübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und mit dem Verzicht auf jegliche Schadensansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.
Auf dem Truppenübungsplatz muss stets mit einer Gefahr durch nicht aufgefundene Blindgänger gerechnet werden.
Der Wanderweg darf deshalb nicht verlassen und gefundene Gegenstände dürfen nicht berührt werden!
Im Interesse der Nutzung des Wanderweges, wurden geringfügige Truppenbewegungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen für die Freigabe des „PRINZENDAMM“ nicht berücksichtigt.
Wanderweg nicht verlassen, es ist immer mit Militärverkehr zu rechnen!
Außerhalb der aufgeführten Zeiten ist, auf Grund des Übungsbetriebes, das Betreten des PRINZENDAMM/ Übungsplatzes verboten.
Unbefugtes Betreten wird strafrechtlich verfolgt. Es wird gebeten, Abfall nicht wegzuwerfen. Änderungen sind jederzeit möglich.