Die Friedhofsverwaltung informiert

Die Friedhofsverwaltung informiert:
 

Die Friedhofsverwaltung informiert darüber, dass ab sofort keine Einebnungen mehr auf den Friedhöfen Zielitz und Schricke durch die Gemeinde durchgeführt werden.
 

Die Nutzungsberechtigten können die Einebnung durch Dritte durchführen lassen oder selbst durchführen.
 

Vor Einebnung einer Grabstätte muss bei der Friedhofsverwaltung (Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Ordnungsamt) ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Nach schriftlicher Genehmigung des Antrages kann der Nutzungsberechtigte die Einebnung vornehmen bzw. vornehmen lassen.


Wir bitten um Ihr Verständnis!
 

Die Friedhofsverwaltung

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