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Hygieneregeln für das Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde sowie die Außenstellen

Ab dem 02.11.2020 gelten für das Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde sowie für die Außenstellen und Bürgerbüros folgende Hygieneregeln:

Personen mit möglichen Covid19- oder Erkältungssymptomen wird der Besuch des Verwaltungsgebäudes untersagt. Es wird gebeten sich in diesem Fall telefonisch/elektronisch mit den Mitarbeitern in Kontakt zu setzen.

 

 Die allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten, insbesondere:

  • Mit Betreten des Gebäudes besteht die Pflicht einer textilen Barriere im Sinne einer Mund- und Nasenbedeckung;
  • Im Eingangsbereich besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion, welche von jedem Besucher genutzt werden sollte;
  • Es gilt die Abstandsregel von mind. 1,50 m;
  • Die maximale Anzahl der Besucher im Verwaltungsgebäude wird auf die in den Fluren aufgestellten Stühle begrenzt,

        jeder Besucher hat auf einem freien Stuhl Platz zu nehmen,

        Kinder im Alter bis zu 8 Jahre können auf dem Schoß einer

        Begleitperson Platz nehmen;

     • Das Stehen neben einem belegten Stuhl ist nicht gestattet,

       sollten keine freien Stühle zur Verfügung stehen, hat der

       Besucher im Außenbereich unter Einhaltung der Abstandsregel

       zu warten.

Weitere Informationen