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Ab sofort verschärfte Kontaktbeschränkungen im Landkreis Börde / Rechtsverordnung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erlassen

Ab sofort ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Landkreis Börde ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet. Private Zusammenkünfte und Feiern sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.

Genau das regelt die erste Rechtsverordnung des Landkreises Börde über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. März 2021.

 

Die ausgefertigte Rechtsverordnung des Landkreises Börde vom 18. März 2021 auf der Internetseite www.landkreis-boerde.de/corona lesen (Bitte klicken)

 

Die dazugehörige Pressemitteilung vom 18. März lesen (Bitte klicken)

 

Heute (18.032021) wurden im Landkreis Börde 44 neue Infektionen mit dem Covid-19-Virus amtlich registriert.

 

Laborbestätigte Infektionen (seit 09.03.2020) insgesamt: 4.096 Personen (Quelle Landkreis Börde)

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