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1. Änderung der 13. Eindämmungsverordnung

Es gibt weitere Öffnungsschritte im Landkreis Börde nach der Dreizehnten Verordnung SARS-CoV-2 ab dem 3. Juni 2021. Was ist erlaubt, was muss beachtet werden? Eine Abhandlung der Landesregierung in Tabellenform wurde uns zur Verfügung gestellt. Die Basis ist die Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen.

 

Was ist erlaubt, was muss beachtet werden? (Bitte klicken)

 

Aktuelle Eindämmungsverordnung (Bitte klicken)