Dritte Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Beschlossen und verkündet gilt die neue Verordnung bis zum 26. August 2021.
Die Lesefassung der aktuellen Verordnung finden Sie hier:
Beschlossen und verkündet gilt die neue Verordnung bis zum 26. August 2021.
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