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Bekanntmachung des Landkreis Börde zur Aufhebung der Aufstallungspflicht aufgrund der Geflügelpest

Aufgrund einer erneuten Risikoeinschätzung durch das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde, wird die tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest) vom 16.12.2020, in der geänderten Fassung vom 10.03.2021, aufgehoben.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß der §§ 41 Abs. 4 Satz 4 und 43 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) kann als Zeitpunkt der Bekanntgabe und damit des lnkrafttretens einer Allgemeinverfügung der Tag, der auf die Bekanntmachung folgt, festgelegt werden.


Hinweis:
Die Aufhebung kann auf der Internetseite des Landkreises Börde unter www.landkreis-boerde.de sowie in den Schaukästen des Verwaltungsgebäudes des Landkreises Börde, Bornsche Str. 2 in 39340 Haldensleben, eingesehen werden.

 

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