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Zwölfte Corona - Eindämmungsverordnung

In Sachsen - Anhalt tritt am Samstag, den 08. Mai 2021 die zwölfte Corona-Eindämmungsverordnung in Kraft, welche bis zum 24. Mai 2021 gelten soll.
Die neue Verordnung macht mehr Freiräume im öffentlichen Leben möglich, bei einer 7-Tage Inzidenz unter 100.

 

Zwölfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Bitte klicken)

 

Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Zwölften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Land Sachsen-Anhalt (Bitte klicken)

Bei einer 7 - Tages Inzidenz über 100  gilt weiterhin die Bundes - Notbremse.

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