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alle standesamtlichen Angelegenheiten


Allgemeine Informationen

 

Standesamt

 

 

 

Bürgerservice des Standesamtes

 

Anmeldung der Eheschließung

 

Denken Sie bei der Planung Ihres gewünschten Eheschließungstermines an eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung. Frühzeitig heißt höchstens 6 Monate vor dem gewünschten Termin jedoch nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anmeldung der Eheschließung auch kurzfristiger erfolgen.

Reservierungen von Terminen zur Eheschließung ohne vorherige Anmeldung der Eheschließung mit vollständigen Unterlagen sind leider nicht möglich. Ohne Anmeldung der Eheschließung ist nur eine Vormerkung eines Termins möglich, wobei kein Rechtsanspruch auf diesen vorgemerkten Termin besteht.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt persönlich durch beide Partner beim zuständigen Standesamt. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wobei bei mehreren Wohnsitzen sie unter mehreren Standesämtern die Wahl haben. Ist einer der Partner verhindert, so bedarf es einer schriftlichen Vollmacht darüber, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Partner einverstanden ist. (Das Vollmachtformular finden Sie unter "Formulare". Sind beide Partner aus wichtigen Gründen am Erscheinen vor dem Standesamt verhindert, so kann die Eheschließung auch schriftlich anmelden oder durch Vollmachten beider Partner für eine dritte Person angemeldet werden.

Die Anmeldung der Eheschließung kann nach vorhergehender Terminabsprache auch außerhalb der Sprechzeiten erfolgen.

 

 

Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

 

Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind, sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vorzulegen:

 

1.      die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag (keine Geburtsurkunde) der Heiratswilligen;

2.      Aufenthaltsbescheinigungen zu Haupt- und Nebenwohnung;

3.      der gültige Reisepass oder Personalausweis;

4.      Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder, in denen Sie beide als Eltern eingetragen sind bzw. Urkunde des Kindes und Vaterschaftsanerkennungsurkunde.

 

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, ist über die Beendigung der Vorehe bzw. Lebenspartnerschaft ein Nachweis vorzulegen. Dies kann sein:

-          eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk, oder

-          eine Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil 

-          für Lebenspartnerschaft der Nachweis über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

 

 

Sollten Sie Besonderheiten zu ihrer Person besitzen, wie:

 

-         eine ausländische Staatsangehörigkeit;

-         und/ oder andere Personenangaben,

 

dann ist es grundsätzlich besser bei uns persönlich vorzusprechen. Sie erhalten dann eine ausführliche auf ihre persönlichen Verhältnisse abgestellte Beratung und Erläuterung.

 

 

Wo erhalten Sie welche Unterlagen?

 

Den beglaubigten Auszug aus dem Geburtenbuch von dem Standesamt des Ortes, in dem sie geboren sind.

 

Aufenthaltsbescheinigung zum Zwecke der Eheschließung ist beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnsitzes erhältlich. Haben sie mehrere Wohnsitze, so ist von allen Wohnsitzen die Aufenthaltsbescheinigung vorzulegen. Sind Sie im Bereich der Verbandsgemeinde Elbe-Heide wohnhaft, so wird das Dokument im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt.

 

Sind Sie nicht im Besitz einer Urkunde zu ihrem gemeinsamen Kind, so wird ihnen vom Standesamt des Geburtsortes eine Urkunde ausgestellt.

 

Die Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk wird vom Standesamt der Vorehe ausgestellt.

 

 

Termine können auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden


Ansprechpartner

Ordnungsamt/Standesamt
Magdeburger Straße 40
39326 Rogätz

Herr Bederke
Raum 11
Magdebuger Straße 40
39326 Rogätz
Telefon (039208) 274-59
Telefax (039208) 274-32