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Wahlen

Bewirb dich jetzt für das Schöffenamt!

Was ist ein Schöffe?

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, welches nur von Deutschen im Alter von 25 – 69 Jahren versehen werden kann. Sie werden durch das Amtsgericht berufen und wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie der Berufsrichter mit. Damit tragen Sie ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber dem Angeklagten, der Öffentlichkeit und dem Geschädigten.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen am Stichtag, den 01.01.2024, mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Zudem müssen Sie über die deutsche Staatsangehörige verfügen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Ansonsten sollten Sie über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können, und Erfahrung im Umgang mit Menschen haben.  Des Weiteren verlangt das Schöffenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Auch die Bereitschaft, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden, wird erwartet.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Wer ist von der Wahl ausgeschlossen?

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Wo und wie kann ich mich bewerben?

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30. April 2023 beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Elbe-Heide, Magdeburger Str. 40 in 39326 Rogätz, Tel.: 039208/274-42 / E-Mail:, zuständige Bearbeiterin ist Frau Jäger.

Das notwendige Formular kann hier heruntergeladen werden: Bewerbungsformular Schöffenwahl 2023

Ausführlichere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie unter den folgenden Links: