Mit der Ausfertigung und der amtlichen Verkündung ist die Verfügung mit Wirkung ab 1. Oktober 2022 in Kraft. Inhaltlich geht es um die Änderung der Ziffer IV, Nummer 2, Satz 1 der Allgemeinverfügung: "Diese Allgemeinverfügung tritt am 12.05.2022 in Kraft und gilt bis Ablauf des 31.10.2022."
Hier geht es zu den amtlichen Dokumenten:
(Lesefassung) Vierte Änderung der Siebenten Allgemeinverfügung des Landkreises Börde zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und der Testpflicht für bestimmte Kontaktpersonen / (Bitte klicken)
Siebente Allgemeinverfügung vom 11.05.2022 in der Fassung der vierten Änderung vom 30. September 2022 (Lesefassung) / in Kraft bis zum Ablauf 31. Oktober 2022
(Ausgefertigte Fassung) Vierte Änderung der Siebenten Allgemeinverfügung des Landkreises Börde zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und der Testpflicht für bestimmte Kontaktpersonen / (Bitte klicken)
Ausgefertigt am 30. September 2022 / in Kraft bis zum Ablauf 31. Oktober 2022
(Ursprungsverfügung) Siebente Allgemeinverfügung des Landkreises Börde zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und der Testpflicht für bestimmte Kontaktpersonen vom 11. Mai 2022 / (Bitte klicken)
Diese Allgemeinverfügung tritt am 12.05.2022 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 30.06.2022
Die aktuelle "Corona-Rechtslage" in Sachsen-Anhalt / alle Dokumente und Informationen
Auf den Internetseiten der Landesregierung von Sachsen-Anhalt sind alle "Corona-Informationen" zusammengestellt, die für das Land Sachsen-Anhalt (auch die aktuelle Rechtslage) aktuell sind. Hier findet man unter anderem die Rechtsverordnungen des Landes (unter anderem die aktuelle Eindämmungsverordnung) auch die geltenden Rechtverordnungen des Bundes.
Zum "Corona-Portal" des Landes Sachsen-Anhalt / (Bitte klicken)