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Öffentliche Bekanntmachung der Ergebnisse der Wertermittlung und Ladung zum Anhörungstermin gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz

Die Ergebnisse der Wertermittlung der zum Flurbereinigungsverfahren Sandbeiendorf gehörenden Grundstücke liegen vor und werden gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) durch Auslegung bekanntgegeben.

 

Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebiets liegen

 

- der Wertermittlungsrahmen sowie

- die Wertermittlungskarten

 

zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit

 

vom 17. Februar 2025 bis 21. Februar 2025

Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr

und Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr

 

im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte, Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben-Börde, Raum A 2.11

sowie

 

Dienstag,       18. Februar 2025 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag,  20. Februar 2025 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

 

in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide, Magdeburger Str. 40, 39326 Rogätz aus.

 

Erläuterungen werden vor Ort nicht erteilt. Jeder Beteiligte kann sich mit seinen Fragen an das ALFF Mitte (Herr Megel, Tel. 039209/203479) wenden oder nimmt die nachstehenden Anhörungs- und Erläuterungstermine wahr.

 

Darüber hinaus sind der Wertermittlungsrahmen und die Wertermittlungskarten ab dem 17.02.2025 auch im Internet einsehbar unter:

https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-mitte/flurneuordnung/landkreis-boerde/flurb-bk6044

 

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf

 

Montag,     24. Februar 2025 von 10.00 bis 17:00 Uhr und

Dienstag,   25. Februar 2025 von 10.00 bis 17:00 Uhr

 

im Bürgerhaus Sandbeiendorf, Obere Dorfstraße 2, 39517 Burgstall OT Sandbeiendorf.

 

Zu diesen Terminen werden die Beteiligten hiermit eingeladen.

 

Bedienstete und Beauftragte der Flurbereinigungsbehörde (ALFF Mitte) werden den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern und Auskünfte erteilen.

Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Die Einwendungen werden von der Flurbereinigungsbehörde geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht schriftlich mitgeteilt. 

Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das ALFF Mitte die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

 

  1. gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann,

     

  2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar gewordenen ist, für alle Beteiligte bindend.

 

Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht zwingend erforderlich.

 

Von Beteiligten die nicht zu diesem Termin erscheinen oder sich nicht in diesem Termin zu Protokoll erklären, wird angenommen, dass Sie die Nachweise der Wertermittlung akzeptieren (§114 und §134 Flurbereinigungsgesetz).

Soweit sich Beteiligte des Verfahrens durch Bevollmächtigte vertreten lassen, müssen die Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht vorweisen. Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum Widerruf gegenüber dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte ihre Gültigkeit.

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Elbe-Heide - Kopie