Hiermit möchten wir Sie informieren, dass gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt § 94 Abs. 7, gültig in der Fassung ab 01.04.2011, zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 07. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374), in der Zeit zwischen dem 29.04. und 08.05.2025, die Deichabschnitte der Gemeinde/Stadt geschaut werden.
Die Schaukommission hat gemäß § 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren
Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen
Anlagen zu nehmen
eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen
Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau
erforderlich ist.
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für dieDurchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des
ungehinderten Betretens des Grundstücks zu tragen. Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau
teilzunehmen. Die Termine der einzelnen Abschnitte sind beiliegender Tabelle zu entnehmen oder können in der Gemeinde/Stadt bzw. beim Flussbereich Schönebeck erfragt werden.
Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungsgemeinschaft Stadtverwaltung oder schriftlich an den:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Sachsen – Anhalt
Flussbereich Schönebeck
Amtsbreite 1
39218 Schönebeck