Neue Regelungen für Pass- und Ausweisfotos ab dem 01. Mai 2025
Ab dem 01. Mai 2025 treten neue Bestimmungen für die Verwendung von Fotos in den Einwohnermeldeämtern in Kraft. Demnach können Papierfotos ab diesem Datum nicht mehr verwendet werden. Stattdessen sind ausschließlich digitale Fotos für die Beantragung von Dokumenten zulässig.
Die Verbandsgemeinde Elbe-Heide hat sich auf diese Änderungen vorbereitet und informiert ihre Bürgerinnen und Bürger über die neuen Abläufe.
Leider gibt es bei der Auslieferung der Geräte eine Verzögerung.
Wir sind bemüht ab Mitte Mai auch Aufnahmen in unserem Bürgerbüro anzubieten.
Zukünftig können Fotos entweder direkt im Bürgerbüro oder von privaten Fotodienstleistern aufgenommen werden.
Digitale Fotos von privaten Dienstleistern
Fotos können weiterhin von privaten Fotodienstleistern erstellt werden, vorausgesetzt, der Dienstleister ist bei einer zertifizierten Cloud registriert. Hierfür erhalten Sie einen QR-Code, welcher in der Behörde vorzulegen ist. Ohne den QR-Code kann Ihr Foto nicht abgerufen werden.
Unter diesem Link finden Sie entsprechende Fotodienstleister in Ihrer Nähe. Die Drogeriekette dm wird diesen Service ebenfalls anbieten.
Digitale Fotos im Einwohnermeldeamt
Auch im Einwohnermeldeamt sollen digitale Fotos ab Mai 2025 direkt angefertigt werden können. Die Kosten hierfür betragen 6 € pro Foto, welche direkt von der Behörde während des Termins vereinnahmt werden.
Die Verbandsgemeinde Elbe-Heide wartet derzeit noch auf die Auslieferung und Installation der entsprechenden Fotoautomaten durch die Bundesdruckerei. Sobald diese verfügbar sind, werden die Bürgerinnen und Bürger umgehend hier informiert.
Übergangsphase
Da unser Meldeamt derzeit noch auf die Auslieferung und Installation der Bildaufnahmegeräte wartet, ist eine Bearbeitung mit selbst gemachten Fotos, Bilder aus Fotokabinen noch zulässig. Danach können diese Bilder nicht mehr verarbeitet werden und werden abgelehnt.
Wir sind versucht die Anfertigung digitaler Bilder im Meldeamt vor Ort schnellst möglich zu gewährleisten und bitte um Verständnis für die vorübergehende Verzögerung.
Ziel der Gesetzesänderung
Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere durch die Verhinderung der Manipulation von Fotos mittels sogenanntem "Morphing". Die bisherige Praxis, Fotos zunächst auszudrucken und anschließend wieder einzuscannen, entsprach nicht mehr dem Stand der aktuellen Technik und den gestiegenen Sicherheitsanforderungen.