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Auslegung Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Rogätz gemäß § 4 Abs. 2 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rogätz

Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeinde Rogätz gemäß 
§ 4 Abs. 2 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) 


Der Gemeinderat hat am 06.10.2026 die Fassung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeinde Rogätz (Stand Oktober 2026) gebilligt und die Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StrG LSA beschlossen. Die Auslegung ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.


Die Bekanntmachung der Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeinde Rogätz kann unter Menüpunkt Verwaltung –
Bekanntmachungen – Gemeinde Rogätz eingesehen 
werden.


Rogätz, den 09.10.2026

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