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Amtliche Bekanntmachung einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Börde

Der Landkreis Börde erlässt mit seiner tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza (Geflügelpest)!

 

Ab sofort wird für Geflügelhalter in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide angeordnet Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung (wasserdicht) und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss.