Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wichtiger Hinweis zur Erhebung der Steuern des Jahres 2021

Die Verbandsgemeinde Elbe-Heide versendet ab dem Haushaltsjahr 2021 keine neuen Abgabenbescheide für die Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie der Hundesteuer ihrer Mitgliedsgemeinden, wenn sich zum Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben.

 

Die Grundsteuerhebesätze der Mitgliedsgemeinden und damit die Höhe der Grundsteuern haben sich im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 bisher nicht verändert, sodass auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden verzichtet wird. Gleiches gilt für die Hundesteuern.

Soweit  Änderungen in der Besteuerungsgrundlage oder durch Eigentumswechsel eintreten, erfolgt die Erstellung eines neuen Steuerbescheides.    

Bitte beachten Sie die auf dem Abgabenbescheid des Jahres 2020 ausgewiesenen Fälligkeiten. Bei vorliegendem Sepa-Lastschriftmandat erfolgt auch weiterhin die Abbuchung der festgesetzten Steuer.

 

Die Steuerpflichtigen, die bisher keine Ermächtigung zur Abbuchung der Steuern erteilt haben, können diese Möglichkeit, mit dem entsprechenden Formular auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Elbe-Heide unter Verwaltung/Formulare/Sonstiges/SEPA-Lastschriftmandat, nutzen. 

 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kämmerei gern per Mail unter oder bzw. telefonisch unter 039208 274 -20 oder 039208 274 -55 zur Verfügung.

 

Die Kämmerei der Verbandsgemeinde Elbe-Heide

Weitere Informationen