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Siebzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt in Kraft

Ab dem 03.04.2022 tritt die Siebzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
(Siebzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 17. SARS-CoV-2-EindV) in Kraft.

 

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