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Vierte Änderung der 7. Allgemeinverfügung des Landkreises Börde zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und der Testpflicht für bestimmte Kontaktpersonen / in Kraft bis 31. Oktober

Mit der Ausfertigung und der amtlichen Verkündung ist die Verfügung mit Wirkung ab 1. Oktober 2022 in Kraft. Inhaltlich geht es um die Änderung der Ziffer IV, Nummer 2, Satz 1 der Allgemeinverfügung: "Diese Allgemeinverfügung tritt am 12.05.2022 in Kraft und gilt bis Ablauf des 31.10.2022."

 

Hier geht es zu den amtlichen Dokumenten:

 

(Lesefassung) Vierte Änderung der Siebenten Allgemeinverfügung des Landkreises Börde zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und der Testpflicht für bestimmte Kontaktpersonen / (Bitte klicken)
Siebente Allgemeinverfügung vom 11.05.2022 in der Fassung der vierten Änderung vom 30. September 2022 (Lesefassung) / in Kraft bis zum Ablauf 31. Oktober 2022

 

(Ausgefertigte Fassung) Vierte Änderung der Siebenten Allgemeinverfügung des Landkreises Börde zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und der Testpflicht für bestimmte Kontaktpersonen / (Bitte klicken)
Ausgefertigt am 30. September 2022 / in Kraft bis zum Ablauf 31. Oktober 2022

 

(Ursprungsverfügung) Siebente Allgemeinverfügung des Landkreises Börde zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und der Testpflicht für bestimmte Kontaktpersonen vom 11. Mai 2022 / (Bitte klicken)
Diese Allgemeinverfügung tritt am 12.05.2022 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 30.06.2022

 

Die aktuelle "Corona-Rechtslage" in Sachsen-Anhalt / alle Dokumente und Informationen

Auf den Internetseiten der Landesregierung von Sachsen-Anhalt sind alle "Corona-Informationen" zusammengestellt, die für das Land Sachsen-Anhalt (auch die aktuelle Rechtslage) aktuell sind. Hier findet man unter anderem die Rechtsverordnungen des Landes (unter anderem die aktuelle Eindämmungsverordnung) auch die geltenden Rechtverordnungen des Bundes.


Zum "Corona-Portal" des Landes Sachsen-Anhalt / (Bitte klicken)