Corona - Informationen
05.03.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 04.03.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 04.03.2021 | 2 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 409 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 04.03.2021 | 63 |
Hospitalisiert am 04.03.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 04.03.2021 | 4 |
Genesen seit 24.03.2020 | 372 |
Anzahl der bis 04.03.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 15 |
04.03.2021
Neue Informationen – Dezentrales Impfen der mindestens 80-jährigen Bürger/-innen in der Verbandsgemeinde Elbe - Heide
Nach Information des Landkreis Börde am gestrigen Tag wurde uns mitgeteilt, dass für die Bürger/ Bürgerinnen der Gemeinde Westheide die Impftermine im Zeitraum vom 28.04.2021 bis 30.04.2021 geplant werden.
Derzeit prüft der Landkreis Börde die Reihenfolge der Impftermine, es kann zu einer Verschiebung des Impfterminzeitraumes kommen. Dabei kann es auch zu Impfterminen vor dem 03.05.2021 führen.
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 03.03.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 03.03.2021 | 2 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 407 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 03.03.2021 | 62 |
Hospitalisiert am 03.03.2021 | 1 |
Quarantäneentlassungen am 03.03.2021 | 8 |
Genesen seit 24.03.2020 | 370 |
Anzahl der bis 03.03.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 15 |
03.03.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 02.03.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 02.03.2021 | 1 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 405 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 02.03.2021 | 61 |
Hospitalisiert am 02.03.2021 | 1 |
Quarantäneentlassungen am 02.03.2021 | 9 |
Genesen seit 24.03.2020 | 367 |
Anzahl der bis 02.03.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 15 |
02.03.2021
In der Verbandsgemeinde soll auf Grund der Anzahl der Rückmeldungen in Colbitz im Volkshaus sowie in Rogätz in der Elbe - Ohre Halle durch den Landkreis Börde geimpft werden. 651 Personen, dies entspricht 72 % der mindestens 80-jährigen nicht in einem Pflegeheim wohnenden Bürger unserer Verbandsgemeinde haben sich zur Impfung angemeldet. Die Kontaktformulare wurden dem Landkreis am 01.03.2021 übergeben.
In Colbitz werden die Bürger der Gemeinde Burgstall und Colbitz geimpft.
In Rogätz werden die Bürger der Gemeinden Angern, Loitsche - Heinrichsberg, Rogätz und Zielitz geimpft.
Die Bürger der Gemeinde Westheide werden im Impfzentrum in Haldensleben geimpft.
Eine gesonderte Anmeldung über die unten genannte Telefonnummer ist hier ebenfalls nicht nötig.
Die Terminvergabe erfolgt direkt durch das Gesundheitsamt des Landkreises.
Sollten Sie sich bisher noch nicht gemeldet haben, so ist eine Nachmeldung noch bis zum 09.04.2021 möglich. Nutzen sie hierzu bitte das Kontaktformular.
Als Termin für die Erstimpfung wurde der Zeitraum vom 03.05.2021 bis 11.05.2021 vom Landkreis Börde angesetzt, für die Zweitimpfung der Zeitraum vom 24.05.2021 bis zum 02.06.2021.
Sollten Sie einen früheren Termin bevorzugen, können Sie gern telefonisch oder auf der Homepage des Impfzentrums des Landkreises einen Termin vereinbaren.
Tel.: 116117
https://www.116117.de/de/corona-impfung.php (Bitte klicken)
01.03.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 01.03.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 01.03.2021 | 2 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 404 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 01.03.2021 | 66 |
Hospitalisiert am 01.03.2021 | 1 |
Quarantäneentlassungen am 01.03.2021 | 15 |
Genesen seit 24.03.2020 | 366 |
Anzahl der bis 01.03.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 15 |
26.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 25.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 23.02.2021 | 3 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 398 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 23.02.2021 | 86 |
Hospitalisiert am 23.02.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 23.02.2021 | 11 |
Genesen seit 24.03.2020 | 358 |
Anzahl der bis 23.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
24.02.2021
Öffnung der Kindertagesstätten
In allen Kindertagesstätten und Horteinrichtungen in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide gilt ab dem 01.03.2021 der eingeschränkte Regelbetrieb. Das bedeutet, dass alle Kinder, die einen Betreuungsvertrag mit der Verbandsgemeinde
Elbe-Heide bzw. der Sozialen Bürgerinitiative Glindenberg GmbH unterzeichnet haben, die Kindertagesstätten und Horteinrichtungen wieder besuchen dürfen.
Für die zu betreuenden Kinder ist durch die Eltern vor Beginn der Betreuung nach dem 28. Februar einmalig eine schriftliche Bestätigung abzugeben, mit der sie verpflichtend erklären, dass sie ihr Kind jeden Tag frei von einschlägigen
COVID 19-Symptomen übergeben und dass auch kein Kontakt zu einer an COVID 19 erkrankten Person bestand.
Danach erklären die Eltern mit jeder Übergabe des Kindes an die Einrichtung (durch schlüssiges Handel), dass das Kind frei von einschlägigen Symptomen ist, die nicht auf chronische Krankheiten oder Allergien zurückzuführen sind.
Das Formular erhalten Sie hier oder in der jeweiligen Kindertagesstätte.
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 24.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 24.02.2021 | 4 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 395 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 24.02.2021 | 92 |
Hospitalisiert am 24.02.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 24.02.2021 | 15 |
Genesen seit 24.03.2020 | 354 |
Anzahl der bis 24.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
23.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 23.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 23.02.2021 | 4 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 391 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 23.02.2021 | 89 |
Hospitalisiert am 23.02.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 23.02.2021 | 28 |
Genesen seit 24.03.2020 | 349 |
Anzahl der bis 23.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
22.02.2021
Präsenzuntericht an den Grundschulen ab 1. März 2021
Die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Elbe-Heide, nehmen ab dem 1. März 2021 den Schulbetrieb mit zunächst freiwilligem Präsenzunterricht auf.
Weitere Informationen hierzu, können Sie dem folgenden aktuellen Hygieneplan für Schulen entnehmen.
Hygiene-Rahmenplan-Schule Stand 22. Februar 2021 (Bitte klicken)
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 22.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 22.02.2021 | 2 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 387 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 22.02.2021 | 104 |
Hospitalisiert am 22.02.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 22.02.2021 | 20 |
Genesen seit 24.03.2020 | 348 |
Anzahl der bis 22.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
19.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 19.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 19.02.2021 | 0 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 385 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 19.02.2021 | 105 |
Hospitalisiert am 19.02.2021 | 4 |
Quarantäneentlassungen am 19.02.2021 | 12 |
Genesen seit 24.03.2020 | 345 |
Anzahl der bis 19.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
18.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 18.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 18.02.2021 | 4 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 385 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 18.02.2021 | 114 |
Hospitalisiert am 18.02.2021 | 4 |
Quarantäneentlassungen am 18.02.2021 | 2 |
Genesen seit 24.03.2020 | 343 |
Anzahl der bis 18.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
17.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 17.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 17.02.2021 | 4 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 381 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 17.02.2021 | 106 |
Hospitalisiert am 17.02.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 17.02.2021 | 4 |
Genesen seit 24.03.2020 | 343 |
Anzahl der bis 17.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 16.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 16.02.2021 | 2 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 377 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 16.02.2021 | 60 |
Hospitalisiert am 16.02.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 16.02.2021 | 6 |
Genesen seit 24.03.2020 | 341 |
Anzahl der bis 16.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
16.02.2021
Schulen und Kitas voraussichtlich ab dem 01.03.2021 wieder im eingeschränkten Regelbetrieb
Mit der 4. Fassung der 9. Corona-Eindämmungsverordnung können die Schulen und Kitas voraussichtlich ab dem 01.03.2021 wieder öffnen und in den eingeschränkten Regelbetrieb einsteigen.
Die weiteren Regelungen der geltenden Corona-Eindämmungsverordnung wurden bis zum 10.03.2021 verlängert und haben in der bisherigen Form Bestand.
4.Fassung der 9.Corona-Eindämmungsverordnung (Bitte hier klicken)
4.Fassung der 9.Corona-Eindämmungsverordnung-Begründung (Bitte hier klicken)
15.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 15.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 15.02.2021 | 6 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 375 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 15.02.2021 | 59 |
Hospitalisiert am 15.02.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 15.02.2021 | 3 |
Genesen seit 24.03.2020 | 338 |
Anzahl der bis 15.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
12.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 11.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 11.02.2021 | 3 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 366 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 11.02.2021 | 38 |
Hospitalisiert am 11.02.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 11.02.2021 | 3 |
Genesen seit 24.03.2020 | 338 |
Anzahl der bis 11.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
11.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 10.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 10.02.2021 | 3 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 363 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 10.02.2021 | 32 |
Hospitalisiert am 10.02.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 10.02.2021 | 6 |
Genesen seit 24.03.2020 | 336 |
Anzahl der bis 10.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
10.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 09.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 09.02.2021 | 2 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 360 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 09.02.2021 | 30 |
Hospitalisiert am 09.02.2021 | 0 |
Quarantäneentlassungen am 09.02.2021 | 7 |
Genesen seit 24.03.2020 | 335 |
Anzahl der bis 09.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
09.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 08.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 08.02.2021 | 1 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 358 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 08.02.2021 | 34 |
Hospitalisiert am 08.02.2021 | 0 |
Quarantäneentlassungen am 08.02.2021 | 4 |
Genesen seit 24.03.2020 | 335 |
Anzahl der bis 08.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 14 |
05.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 04.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 04.02.2021 | 4 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 356 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 04.02.2021 | 57 |
Hospitalisiert am 04.02.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 04.02.2021 | 3 |
Genesen seit 24.03.2020 | 326 |
Anzahl der bis 04.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 13 |
04.02.2021
Voraussichtliche Öffnung der Grundschulen ab 1. März 2021
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
beiliegend zu Ihrer Kenntnis ein Schreiben des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen Anhalt, dem Sie Hinweise zum Schulbetrieb nach den Winterferien entnehmen können. Demnach ist davon auszugehen, dass im Monat Februar die Notbetreuung an den Grundschulen aufrecht erhalten wird. Eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ist frühestens ab 1. März 2021 geplant.
Schulleiterbrief des Ministeriums (Bitte klicken)
03.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 03.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 03.02.2021 | 0 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 352 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 03.02.2021 | 52 |
Hospitalisiert am 03.02.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 03.02.2021 | 5 |
Genesen seit 24.03.2020 | 323 |
Anzahl der bis 03.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 13 |
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 02.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 02.02.2021 | 0 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 352 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 02.02.2021 | 54 |
Hospitalisiert am 02.02.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 02.02.2021 | 9 |
Genesen seit 24.03.2020 | 322 |
Anzahl der bis 02.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 13 |
01.02.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 01.02.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 01.02.2021 | 3 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 352 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 01.02.2021 | 63 |
Hospitalisiert am 01.02.2021 | 3 |
Quarantäneentlassungen am 01.02.2021 | 7 |
Genesen seit 24.03.2020 | 316 |
Anzahl der bis 01.02.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 13 |
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 29.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 29.01.2021 | 4 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 349 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 29.01.2021 | 84 |
Hospitalisiert am 29.01.2021 | 3 |
Quarantäneentlassungen am 29.01.2021 | 6 |
Genesen seit 24.03.2020 | 306 |
Anzahl der bis 29.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 13 |
28.01.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 28.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 28.01.2021 | 3 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 345 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 28.01.2021 | 78 |
Hospitalisiert am 28.01.2021 | 1 |
Quarantäneentlassungen am 28.01.2021 | 0 |
Genesen seit 24.03.2020 | 303 |
Anzahl der bis 28.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 13 |
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 27.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 27.01.2021 | 6 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 342 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 27.01.2021 | 73 |
Hospitalisiert am 27.01.2021 | 1 |
Quarantäneentlassungen am 27.01.2021 | 4 |
Genesen seit 24.03.2020 | 303 |
Anzahl der bis 27.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 13 |
27.01.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 26.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 26.01.2021 | 7 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 336 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 26.01.2021 | 61 |
Hospitalisiert am 26.01.2021 | 1 |
Quarantäneentlassungen am 26.01.2021 | 4 |
Genesen seit 24.03.2020 | 303 |
Anzahl der bis 26.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 13 |
26.01.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 25.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 25.01.2021 | 7 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 329 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 25.01.2021 | 57 |
Hospitalisiert am 25.01.2021 | 1 |
Quarantäneentlassungen am 25.01.2021 | 1 |
Genesen seit 24.03.2020 | 300 |
Anzahl der bis 25.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 13 |
25.01.2021
Verwaltungsgebäude weiterhin bis zum 14.02.2021 geschlossen
Die Verbandsgemeinde Elbe-Heide informiert, dass das Verwaltungsgebäude weiterhin bis zum 14.02.2021 geschlossen bleibt.
Der Zutritt wird nur nach terminlicher Vereinbarung und entsprechender Maske (Op oder FFP2) gewährt.
Dies gilt auch für alle weiteren öffentlichen Einrichtungen in der Verbandsgemeinde, wie zum Beispiel Kitas, Schulen, Hort.
Einen Termin in der Verwaltung vereinbaren Sie bitte mit dem jeweiligen Mitarbeiter. Telefonnummern - Mitarbeiter(hier klicken)
Nutzen Sie bitte zur Terminvereinbarung mit dem Einwohnermeldeamt ausschließlich die Telefonnummer: 039208/ 274 -17.
25.01.2021
Aktuelles Coronarecht in Sachsen-Anhalt / Neunte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung in der Fassung der 3. Änderung vom 22. Januar 2021
Durch die Entwicklung der Coronapandemie und die noch immer hohen Zahlen an Infektionen und Todesfällen haben Bund und Länder in Übereinstimmung entschieden, dass es ab heute (25. Januar 2021) zu weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommt. Mit Bezug darauf haben Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Ministerin Petra Grimm-Benne am 22. Januar 2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung beschlossen und verkündet.
Verordnung:
Die Neunte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung in der Fassung der 3. Änderung vom 22. Januar 2021 / ausgefertigt am 22. Januar 2021 (bitte hier klicken)
Die Begründung dieses Handelns kann der Präambel des Bund-Länder-Beschlusses vom 19. Januar 2021 entnommen werden.
Auszug: "Wesentlicher Erfolgsfaktor für alle Maßnahmen ist dabei die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die Maßnahmen in ihrem Alltag so umzusetzen, dass das Virus wirklich keine Chance zur Verbreitung hat. Die weit überwiegende Zahl der Menschen in Deutschland tut dies seit fast einem Jahr mit großer Disziplin. Allerdings zeigen die Mobilitätsdaten, dass das öffentliche Leben im März und April 2020 stärker zurückgegangen war. Deshalb appellieren Bund und Länder jetzt noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger: Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an. Wir müssen die Infektionszahlen jetzt wieder dauerhaft unter eine 7- Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner senken, damit wir ähnlich wie im Sommer des letzten Jahres bei niedrigem Infektionsniveau wieder Normalität zurückgewinnen können".
Begründung:
Neunte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung in der Fassung der 3. Änderung vom 22. Januar 2021 / die Begründung (bitte hier klicken)
Fragen und Antworten zur Neunten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung in der Fassung der 3. Änderung vom 22. Januar 2021 / FAQ (bitte hier klicken)
25.01.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 22.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 22.01.2021 | 6 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 322 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 22.01.2021 | 54 |
Hospitalisiert am 22.01.2021 | 1 |
Quarantäneentlassungen am 22.01.2021 | 3 |
Genesen seit 24.03.2020 | 294 |
Anzahl der bis 22.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 12 |
22.01.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 21.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 21.01.2021 | 2 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 316 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 21.01.2021 | 42 |
Hospitalisiert am 21.01.2021 | 0 |
Quarantäneentlassungen am 21.01.2021 | 9 |
Genesen seit 24.03.2020 | 294 |
Anzahl der bis 21.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 12 |
21.01.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 20.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 20.01.2021 | 0 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 314 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 20.01.2021 | 45 |
Hospitalisiert am 20.01.2021 | 0 |
Quarantäneentlassungen am 20.01.2021 | 7 |
Genesen seit 24.03.2020 | 292 |
Anzahl der bis 20.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 12 |
20.01.2021
Verlängerung der Notbetreuung
Aufgrund des Beschlusses der Videokonferenz von Bund und Ländern am 19.01.2021 und vorbehaltlich der Regelung des Landes Sachsen-Anhalt wird der Lockdown bis zum 14.02.2021 verlängert.
Die Notbetreuung in den Kitas, Grundschulen und Horten, wird demzufolge bis zum 14.02.2021 stattfinden.
Der bisherige Kreis, der zur Notbetreuung berechtigten Schlüsselpersonen, hat sich nicht geändert, so dass für bereits angemeldete Kinder keine neuen Anträge gestellt werden müssen.
Für die zur Notbetreuung angemeldeten Hortkinder, findet die Betreuung in den Winterferien vom 08.02.-12.02.2021 wie gewohnt im Hort statt.
20.01.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 19.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 19.01.2021 | 7 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 314 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 19.01.2021 | 52 |
Hospitalisiert am 19.01.2021 | 0 |
Quarantäneentlassungen am 19.01.2021 | 7 |
Genesen seit 24.03.2020 | 290 |
Anzahl der bis 19.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 12 |
18.01.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 18.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 18.01.2021 | 4 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 307 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 18.01.2021 | 42 |
Hospitalisiert am 18.01.2021 | 0 |
Quarantäneentlassungen am 18.01.2021 | 3 |
Genesen seit 24.03.2020 | 287 |
Anzahl der bis 18.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 12 |
18.01.2021
Elternbeiträge im Januar
Die Verbandsgemeinde Elbe-Heide erstattet, wie im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport sowie des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration festgesetzt, im Februar 2021 für die nicht in Anspruch genommene Notbetreuung im Monat Januar die Elternbeiträge.
Alle Kinder, die von der Notbetreuung im Januar in Kitas und Horten ausgeschlossen waren, erhalten die erhobenen Elternbeiträge im Februar auf das uns bekannte Bankkonto zurück. Bei Eltern und Sorgeberechtigten, die eine Abbuchung bei uns vorliegen haben, erfolgt eine Verrechnung in Form einer Gutschrift auf dem Personenkonto.
Für Kinder, die ab 04.01.2021 zur Notbetreuung angemeldet sind, werden unabhängig von der Anzahl der in Anspruch genommenen Tage die Elternbeiträge entsprechend des Kostenbescheides erhoben.
Für Kinder, die in den Einrichtungen der Sozialen Bürgerinitiative Glindenberg gGmbH Loitscher Lausbuben, Zwergenparadies und Hort die Weltentdecker betreut werden, erfolgt die Rückzahlung an die Eltern zeitnah im Februar. Die Mitarbeiterin der SBI gGmbH nimmt mit den betroffenen Eltern diesbezüglich Kontakt auf.
18.01.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 15.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 15.01.2021 | 2 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 303 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 15.01.2021 | 42 |
Hospitalisiert am 15.01.2021 | 0 |
Quarantäneentlassungen am 15.01.2021 | 2 |
Genesen seit 24.03.2020 | 278 |
Anzahl der bis 15.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 12 |
15.01.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 14.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 14.01.2021 | 3 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 301 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 14.01.2021 | 36 |
Hospitalisiert am 14.01.2021 | 0 |
Quarantäneentlassungen am 14.01.2021 | 6 |
Genesen seit 24.03.2020 | 276 |
Anzahl der bis 14.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 12 |
13.01.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 12.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 12.01.2021 | 3 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 297 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 12.01.2021 | 30 |
Hospitalisiert am 12.01.2021 | 1 |
Quarantäneentlassungen am 12.01.2021 | 6 |
Genesen seit 24.03.2020 | 272 |
Anzahl der bis 12.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 12 |
12.01.2021
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 11.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 11.01.2021 | 6 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 294 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 11.01.2021 | 31 |
Hospitalisiert am 11.01.2021 | 1 |
Quarantäneentlassungen am 11.01.2021 | 1 |
Genesen seit 24.03.2020 | 272 |
Anzahl der bis 11.01.2021 verstorbenen Covid-19-Fälle | 12 |
11.01.2021
Begründung zur Corona-Verordnung
Seit dem 11.01.2021 gilt die zweite Verordnung zur Änderung der 9. Corona-Eindämmungsverordnung. Hier finden Sie die Begründung zur Verordnung:
Begründung 2. Verordnung zur Änderung der 9. Corona Eindämmungsverordnung
08.01.2021
Regelungen der zweiten Verordnung zur Änderung
der 9. Corona-Eindämmungsverordnung
Ab 11.01.2021 gilt die zweite Verordnung zur Änderung der 9. Corona - Eindämmungsverordnung. Diese gilt bis zum 31.01.2021.
Zweite Verordnung zur Änderung der 9. Corona Eindämmungsverordnung
1. Zusammenkünfte
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Zusammenkünfte und Feiern ist nur allein, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit ist untersagt.
2. Kitas/Horte
Die Kitas und Horte in der Verbandsgemeinde bleiben bis zum 31.01.2021 weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung ist möglich.
Eine Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in einem der Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswese, Transport und Verkehr, Bildung und Kinderbetreuung, öffentliche Sicherheit und Ordnung (siehe nähere Informationen in § 11 Abs. 5 der Corona-Verordnung) tätig ist und sofern eine private Betreuung durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und -gestaltung (z. B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Ferner haben auch Kinder von alleinerziehenden Berufstätigen, sowie von alleinerziehenden Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Notbetreuung, sofern eine private Betreuung oder flexible Arbeitszeiten nicht möglich sind.
Ein Nachweis auf Anspruch der Notbetreuung ist zu erbringen.
Hierfür ist das entsprechende Formular zu nutzen: Nachweis zur Notbetreuung.
Dieses ist am Tag zuvor (ausgenommen Samstag, Sonntag und Feiertag) bis 12:00 Uhr an zu senden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Hauptamtes unter 039208/274 -43 oder -44 von Mo bis Do von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 15.00 Uhr (Di bis 16:30 Uhr) sowie Fr von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Für die Kitas/ den Hort der Sozialen Bürgerinitiative innerhalb der Verbandsgemeinde wenden Sie sich bitte bzgl. der Notbetreuung direkt an die Soziale Bürgerinitiative.
3. Grundschulen
Eine Notbetreuung wird durch die Schulen gewährleistet. Über Näheres werden Sie von den Schulleiterinnen zeitnah informiert.
4. Einschränkung des Bewegungsradius
Liegt die 7-Tages-Inzidenz unseres Landkreises für 5 Tage bei über 200 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern, erfolgt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf 15 km ab der Außengrenze unserer Verbandsgemeinde.
Am 07.01.2021 betrug die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Börde 134,56.
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 07.01.2021.
Neue Covid-19-Fälle am 07.01.2021 | 8 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 287 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand 07.01.2021 | 54 |
Hospitalisiert am 07.01.2021 | 2 |
Quarantäneentlassungen am 07.01.2021 | 6 |
Genesen seit 24.03.2020 | 248 |
Anzahl der verstorbenen Covid-19-Fälle | 12 |
07.01.2021
Verwaltungsamt ab 11.01.2021 persönlich nach voriger Terminvereinbarung zu erreichen
Aufgrund der aktuellen Situation wird weiterhin der Bürgerservice in der Verbandsgemeindeverwaltung eingeschränkt.
Ab dem 11.01.2021 ist das Verwaltungsamt jedoch nach terminlicher Absprache persönlich zu erreichen.
Zutritt in das Gebäude erhält nur, wer einen Termin hat.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit dem jeweiligen Mitarbeiter.
Nutzen Sie bitte zur Terminvereinbarung mit dem Einwohnermeldeamt ausschließlich die Telefonnummer: 039208/ 274 -17.
Aktuelle Corona-Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe - Heide mit Stand vom 05.01.2021.
Neue Covid -19 Fälle am 05.01.2021 |
6 |
Gesamtanzahl der bestätigten COVID - 19 Fälle ab 09.03.2020 |
279 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand: 05.01.2021 |
46 |
Hospitalisiert am 05.01.2021 |
1 |
Quarantäneentlassungen am 05.01.2021 |
14 |
Genesen seit 24.03.2020 |
246 |
Anzahl der verstorbenen COVID - 19 Fälle bis zum 05.01.2021 |
12 |
05.01.2021
Aktuelle Corona-Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe - Heide mit Stand vom 04.01.2021.
Neue Covid -19 Fälle am 04.01.2021 |
12 |
Gesamtanzahl der bestätigten COVID - 19 Fälle ab 09.03.2020 |
273 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand: 04.01.2021 |
50 |
Hospitalisiert am 04.01.2021 |
1 |
Quarantäneentlassungen am 04.01.2021 |
2 |
Genesen seit 24.03.2020 |
244 |
Anzahl der verstorbenen COVID - 19 Fälle bis zum 04.01.2021 |
11 |
31.12.2020
Aktuelle Corona - Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit Stand vom 30.12.2020.
Neue Covid-19-Fälle am 30.12.2020 | 2 |
Gesamtanzahl der bestätigten Covid-19-Fälle ab 09.03.2020 | 261 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen stand 30.12.2020 | 74 |
Hospitalisiert am 30.12.2020 | 1 |
Quarantäneentlassungen am 30.12.2020 | 6 |
Genesen seit 24.03.2020 | 219 |
Anzahl der verstorbenen Covid-19-Fälle | 11 |
30.12.2020
Aktuelle Corona-Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe - Heide mit Stand vom 29.12.2020.
Neue Covid -19 Fälle am 29.12.2020 |
7 |
Gesamtanzahl der bestätigten COVID - 19 Fälle ab 09.03.2020 |
259 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand: 29.12.2020 |
77 |
Hospitalisiert am 29.12.2020 |
1 |
Quarantäneentlassungen am 29.12.2020 |
14 |
Genesen seit 24.03.2020 |
220 |
Anzahl der verstorbenen COVID - 19 Fälle |
9 |
29.12.2020
Aktuelle Corona-Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe - Heide mit Stand vom 28.12.2020.
Neue Covid -19 Fälle am 28.12.2020 |
9 |
Gesamtanzahl der bestätigten COVID - 19 Fälle ab 09.03.2020 |
252 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand: 28.12.2020 |
79 |
Hospitalisiert am 28.12.2020 |
0 |
Quarantäneentlassungen am 28.12.2020 |
12 |
Genesen seit 24.03.2020 |
213 |
Anzahl der verstorbenen COVID - 19 Fälle |
9 |
27.12.2020
Aktuelle Corona-Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe - Heide mit Stand vom 24.12.2020.
Neue Covid -19 Fälle am 24.12.2020 |
5 |
Gesamtanzahl der bestätigten COVID - 19 Fälle ab 09.03.2020 |
243 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand: 24.12.2020 |
122 |
Hospitalisiert am 24.12.2020 |
1 |
Quarantäneentlassungen am 24.12.2020 |
6 |
Genesen seit 24.03.2020 |
178 |
Anzahl der verstorbenen COVID - 19 Fälle |
9 |
25.12.2020
Bekanntmachung der Rechtsverordnung des Landkreises Börde zur Untersagung des Abbrennens von Pyrotechnik auf öffentlichen und öffentlich zugänglichen Plätzen an Silvester
Durch § 32 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 13 Abs. 1 der 9. Corona-Eindämmungsverordnung (9. SARS-CoV-2-EindV) werden die Landkreise und kreisfreien Städte ermächtigt, Regelungen zur Ermächtigung der Pandemie im Sinne der §§ 28, 28a IfSG und § 14 Abs. 1 Satz 2 9. SARS-CoV-2-EindV durch Rechtsverordnungen zu erlassen.
In diesem Zusammenhang hat der Landkreis Börde durch Rechtsverordnung vom 23.12.2020 das Abbrennen von Pyrotechnik auf bestimmten öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Plätzen vom 31.12.2020 bis zum 01.01.2021 untersagt.
Bekanntmachung der Rechtsverordnung:
Rechtsverordnung des Landkreises Börde zur Untersagung des Abbrennens von Pyrotechnik
24.12.2020
Aktuelle Corona-Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe - Heide mit Stand vom 23.12.2020.
Neue Covid -19 Fälle am 23.12.2020 |
7 |
Gesamtanzahl der bestätigten COVID - 19 Fälle ab 09.03.2020 |
238 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand: 23.12.2020 |
121 |
Hospitalisiert am 23.12.2020 |
1 |
Quarantäneentlassungen am 23.12.2020 |
16 |
Genesen seit 24.03.2020 |
177 |
Anzahl der verstorbenen COVID - 19 Fälle |
9 |
23.12.2020
Aktuelle Corona-Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe - Heide mit Stand vom 22.12.2020.
Neue Covid -19 Fälle am 22.12.2020 |
6 |
Gesamtanzahl der bestätigten COVID - 19 Fälle ab 09.03.2020 |
231 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand: 22.12.2020 |
111 |
Hospitalisiert am 22.12.2020 |
1 |
Quarantäneentlassungen am 22.12.2020 |
15 |
Genesen seit 24.03.2020 |
177 |
Anzahl der verstorbenen COVID - 19 Fälle |
8 |
22.12.2020
Aktuelle Corona-Informationen
Das Gesundheitsamt hat uns nachfolgende Auflistung zu den COVID-19-Fällen mitgeteilt.
Diese Daten beziehen sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe - Heide mit Stand vom 21.12.2020.
Neue Covid -19 Fälle am 21.12.2020 |
29 |
Gesamtanzahl der bestätigten COVID - 19 Fälle ab 09.03.2020 |
225 |
Anzahl der Quarantäneanordnungen Stand: 21.12.2020 |
114 |
Hospitalisiert am 21.12.2020 |
2 |
Quarantäneentlassungen am 21.12.2020 |
12 |
Genesen seit 24.03.2020 |
165 |
Anzahl der verstorbenen COVID - 19 Fälle |
8 |
Die Corona-Hotline des Landkreises Börde ist auch über und zwischen den Feiertagen geschaltet
Die Nummern der Hotline
Für Privatpersonen: +49 3904 7240-1660
Für Unternehmen und Einrichtungen: +49 3904 7240-1760
Hinweis: Bitte nutzen Sie die Corona-Hotline des Amtes für Gesundheit und Verbraucherschutz ausschließlich für Fragen zur Gesundheit.
Die Besetzung der Hotline über die Feiertage zum Jahreswechsel
23. Dezember 2020 / 08:00 bis 16:00 Uhr
24. bis 27. Dezember 2020 / 09:00 bis 12:00 Uhr
28. bis 30. Dezember 2020 / 08:00 bis 16:00 Uhr
31. Dezember bis 3. Januar 2021 / 09:00 bis 12:00 Uhr
Ab 4. Januar 2021:
montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr und
freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr
18.12.2020
Seit dem 16.12.2020 gelten in der Bundesrepublik neue Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Einen Überblick über die jeweiligen Vorschriften in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier:
Corona-Regeln der Bundesländer.
17.12.2020; um 11.00 Uhr
Begründung und Antworten zur Corona-Verordnung
Seit dem 16.12.2020 gilt die 9. Corona-Eindämmungsverordnung. Hier finden Sie die Begründung zur Verordnung sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen in Bezug auf die Bestimmungen der Verordnung:
Begründung zur 9. Corona-Eindämmungsverordnung
Fragen und Antworten zur 9. Corona-Eindämmungsverordnung
17.12.2020; um 9.00 Uhr
Regelungen der 9. Corona-Eindämmungsverordnung
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit höchstens fünf Personen gestattet. Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben unberücksichtigt.
Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit ist untersagt.
Private Zusammenkünfte oder Feiern sind ausschließlich nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit insgesamt maximal fünf Personen gestattet. Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben unberücksichtigt.
An den Weihnachtsfeiertagen können alternativ zu den oben genannten Regelungen private Feiern und Zusammenkünfte mit bis zu vier Personen über den eigenen Hausstand hinaus, jedoch aus maximal zwei weiteren Hausständen stattfinden. Diese Personen haben dem engsten Familienkreis des eigenen Hausstandes anzugehören. Hierzu zählen:
- Ehegatten, Lebenspartner und Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,
- Verwandte in gerader Linie
- Geschwister sowie deren Kinder und Haushaltsangehörige.
Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben hier ebenfalls unberücksichtigt.
So können beispielsweise zwei erwachsene
Kinder, mit ihren Partnern und Kindern unter 14 Jahre, ihre Eltern besuchen. Alternativ hierzu kann
auch die Grundregelung in Anspruch genommen werden (maximal 5 Personen, keine Beschränkung auf lediglich 2 weitere Haushalte).
Es wird jedoch an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, für die Weihnachtszeit die Kontakte fünf bis sieben Tage vor Familienfesten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren („Schutzwoche“).
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für private Feiern und Zusammenkünfte.
Öffentliche Veranstaltungen und öffentliche Feuerwerke sind untersagt.
Das Feiern in der Öffentlichkeit ist ebenso untersagt wie der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit. Von Silvester 20 Uhr bis Neujahr 8 Uhr sind Versammlungen untersagt.
An Hochzeiten dürfen neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen, die Eltern und Kinder und Geschwister der Eheschließenden teilnehmen.
Bei Trauerfeiern dürfen nur der engste Freundes- und Familienkreis der oder des Verstorbenen, der Trauerredner oder Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens teilnehmen.
Diese Privilegierung gilt nur für die Zeremonie der Trauung oder Beisetzung. Für die Zusammenkunft im Anschluss gelten die Regeln einer privaten Feier.
15.12.2020; um 16 Uhr
Ab dem 16.12.2020 gilt die
9. Corona-Eindämmungsverordnung.
1. Kitas/Horte
Ab dem 16.12.2020 werden die Kindertagesstätten/Horte in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide geschlossen. Eine Notbetreuung ist möglich.
Eine Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in einem der Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswese, Transport und Verkehr, Bildung und Kinderbetreuung, öffentliche Sicherheit und Ordnung (siehe nähere Informationen in § 11 Abs. 5 der Corona-Verordnung) tätig ist und sofern eine private Betreuung durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und -gestaltung (z. B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Ab dem 21.12.2020 ist ein Nachweis auf Anspruch der Notbetreuung zu erbringen. Hierfür ist das entsprechende Formular zu nutzen: Nachweis zur Notbetreuung.
Dieses ist am Tag zuvor (ausgenommen Samstag, Sonntag und Feiertag) bis 12 Uhr an zu senden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Hauptamtes unter 039208/274 -43 oder -44 von Mo bis Do von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Fr von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Im Zeitraum vom 28.- 30.12.2020 sowie am 04./05.01.2021 haben alle Kindertagesstätten in Trägerschaft der Verbandsgemeinde geschlossen. Eine Notbetreuung wird in dieser Zeit nicht angeboten.
Für die Kitas/ den Hort der Sozialen Bürgerinitiative innerhalb der Verbandsgemeinde gilt gleiches, jedoch findet in der Zeit 04./05.01.2021 eine Notbetreuung statt.
2. Grundschulen
In den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde besteht vom 16.12.2020 bis 12.01.2021 keine Präsenzpflicht. In dieser Zeit wird von den Lehrkräften Unterricht angeboten, die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend. Schüler/innen, welche Zuhause betreut werden, erhalten Aufgaben und Arbeitsangebote.
Am 07./08.01. findet kein Unterricht statt. Eine Notbetreuung wird durch die Schulen gewährleistet.
Über Näheres werden Sie von den Schulleiterinnen zeitnah informiert.
Die Schülerbeförderung ist bis zum 18.12.2020 gewährleistet. Danach gilt der Ferienfahrplan bis 08.01.2021.
15.12.2020; um 11 Uhr
Lockdown in der Verbandsgemeinde!
1. Allgemeines
Das Land Sachsen-Anhalt hat durch die Pressemitteilung vom 14.12.2020 einen Lockdown ab dem 16.12.2020 angekündigt.
Die entsprechende 9. Corona-Eindämmungsverordnung wird heute erwartet und zeitnah hier veröffentlicht.
Für die Verbandsgemeinde Elbe-Heide wird folgendes geregelt:
2. Verwaltungsamt
Das Verwaltungsamt ist für den Bürgerverkehr ab dem 16.12.2020 bis voraussichtlich den 08.01.2021 geschlossen. Gleiches gilt für die Außenstellen.
In wichtigen und unaufschiebbaren Angelegenheiten können nach telefonischer Absprache Ausnahmen zugelassen werden.
3. Schulen
In den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde besteht vom 16.-18.12.2020 sowie am 07./08.01.2021 keine Präsenzpflicht. Über Näheres werden Sie von den Schulleiterinnen zeitnah informiert. Die Schülerbeförderung ist bis zum 18.12.2020 gewährleistet.
4. Kitas/Horte
Im Zeitraum vom 16.-18.12.2020 gilt eine Übergangsphase. Eine Betreuung in der Kita ist möglich, wenn keine andere Möglichkeit gegeben ist.
Vom 21.-23.12.2020 sowie am 07./08.01.2021 kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Diese wird mit der 9. Corona-Eindämmungsverordnung geregelt. Weitere Informationen werden hier bekannt gemacht, sobald die Verordnung vorliegt. Ein entsprechendes Formular zur Anmeldung der Notbetreuung wird zeitgleich bereitgestellt.
Im Zeitraum vom 28.- 30.12.2020 sowie am 04./05.01.2021 haben alle Kindertagesstätten in Trägerschaft der Verbandsgemeinde geschlossen.
Für die Kita´s/ den Hort der Sozialen Bürgerinitiative innerhalb der Verbandsgemeinde gilt gleiches, jedoch findet in der Zeit 04./05.01.2021 eine Notbetreuung statt.
Mit Veröffentlichung der 9. Corona-Eindämmungsverordnung können sich Änderungen und Erweiterungen ergeben, welche von uns hier bekannt gemacht werden.
14.12.2020
Informationen zur Notbetreuung ab dem 16.12.2020
Liebe Eltern,
mit dem Lockdown ab dem 16.12.2020 wird auch eine Notbetreuung in den Kitas, Horten und Schulen der Verbandsgemeinde Elbe-Heide eingerichtet. Bisher ist nicht klar, wer Anspruch auf die Notbetreuung haben wird. Sobald eine entsprechende Regelung unserer Landesregierung vorliegt, werden wir Sie hier unverzüglich informieren.
11.12.2020
Information zu der Aktualisierung der Auflistung der COVID 19 Befunde
Ab sofort können keine Auflistungen der COVID 19 - Fälle in der Verbandsgemeinde auf unserer Homepage dargestellt werden, da das Gesundheitsamt des Landkreises Börde diese ab sofort nicht mehr im Detail zur Veröffentlichung zur Verfügung stellt.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Aktuelle Informationen des Landkreises Börde erhalten Sie auf folgender Homepage
Aktuelle Informationen - Landkreis Börde
10.12.2020
Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS -COV2 Eindämmungsverordnung ( Lesefassung)
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat die dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS –CoV-2 Eindämmungsverordnung beschlossen. Die abweichenden Regelungen gelten in der Zeit vom 01.12.2020 bis zum 20.12.2020.
Es ergibt sich u.a. eine Kontaktreduzierung, wonach sich im öffentlichen Raum sowie bei privaten Zusammenkünften höchstens bis zu 5 Personen aufhalten dürfen.
3. Verordnung zur Änderung der 8. SARS - CoV 2 Eindämmungsverordnung
Positive Befunde in der Grundschule Colbitz und Zielitz
In der Grundschule Colbitz und Zielitz liegen positive Covid19 Befunde vor.
In Absprache mit dem Landesschulamt, sowie dem Gesundheitsamt, gehen alle Kinder der 3. und 4. Klassen, sowie die Kinder der 1. und 2. Klassen, die im Hort mit Kindern der 3. und 4. Klasse in Kontakt standen, in Quarantäne.
In der Grundschule Colbitz erhalten die Schüler und Schülerinnen der Klassen 1, 2 und 3 seitens des Gesundheitsamtes eine Quarantäneanordnung .
Für die betroffenen Schüler und Schülerinnen wird ein Fernunterricht organisiert.
Eine Notbetreuung findet nicht statt.
30.10.2020
Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS –CoV-2 Eindämmungsverordnung (Lesefassung)
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat die zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS –CoV-2 Eindämmungsverordnung beschlossen. Abweichende Regelungen zur Achten SARS –CoV-2 Eindämmungsverordnung ergeben sich für den Zeitraum vom 02.11.2020 bis zum 30.11.2020 in den Bereichen des §2 Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Ansammlungen, Versammlungen sowie des § 4 Bildungs-, Kultur-, Freizeit, Spiel-, Vergnügungs- und Prostitutionseinrichtungen; § 5 Beherbergungsbetrieben und Tourismus; § 6 Gaststätten; Ladengeschäften, Messen, Ausstellungen und Märkten; § 8 Sportstätten und Sportbetriebe sowie der Bußgeldvorschriften.
Für alle Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Elbe – Heide bedeutet dies, die Schließung im Zeitraum vom 02.11.2020 -30.11.2020 der Museen, Theater, Bürgerhäuser sowie aller Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Des Weiteren dürfen Spezialmärkte in diesem Zeitraum nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die maximale Anzahl von zehn Personen nicht überschritten werden.
Private Feiern sind ausschließlich nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die maximale Anzahl von zehn Personen nicht überschritten werden.
Hochzeiten
An Hochzeiten dürfen neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen, die Eltern und Kinder und Geschwister der Eheschließenden teilnehmen.
Trauerfeiern
Bei Trauerfeiern dürfen nur der engste Freundes- und Familienkreis der oder des Verstorbenen, der Trauerredner oder Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens teilnehmen.
2. Verordnung zur Änderung der 8. SARS - CoV 2 Eindämmungsverordnung
8. Corona-Eindämmungsverordnung
Das Verwaltungsamt
7. Corona-Eindämmungsverordnung
Die 7. Corona-Eindämmungsverordnung trift u.a. Lockerungen zur Kontaktbeschränkung, zum eingeschränkten sowie Regelbetrieb in den Kitas, zur sportlichen Betätigung und den Durchführungsbestimmungen von Trauerfeiern und Trauungen.
Trauungen und Trauerfeiern
Sporthallen
Die Sporthallen stehen für den Sportbetrieb nach erteilter Freigabe für die jeweiligen beantragten Sportarten und Aktivitäten wieder zur Verfügung. Anträge können unter Verwendung des nachfolgenden Formulars per E-Mail an: gestellt werden.
Antrag auf Nutzung der Sportanlagen im Außen- und Innenbereich
Hygienekonzepte für den Sportbetrieb
Ausführungen der 6. Corona-Verordnung in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Sporthallen
Die Sporthallen stehen für den Sportbetrieb nach erteilter Freigabe für die jeweiligen beantragten Sportarten und Aktivitäten unter folgenden Voraussetzungen wieder zur Verfügung:
- Die Ausübung erfolgt kontaktfrei, Einhaltung eines Abstandes von mind. 1,5 m zu anderen Personen
- Sportartenspezifisches Nutzungskonzept für die entsprechende Sporthalle/-anlage mit einer Höchstbelegung (Höchstbelegung unter Abstandsbeachtung festlegen, Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände berücksichtigen)
- Hygienekonzept, insbesondere in Hinblick auf die Desinfektion von Sportgeräten
- Kein Wettkampfbetrieb
- Keine Zuschauer.
Zum Erlangen einer Freigabe von der Gemeinde ist eine Bedarfsanmeldung durch den Verein/Nutzer unter Angabe der beantragten Sportarten, Vorlage des Nutzungskonzeptes für die jeweilige Sportart angepasst an die Gegebenheiten der zu nutzenden Einrichtung sowie des Hygienekonzeptes. Das Nutzungskonzept hat eine Höchstbelegung entsprechend der Gegebenheiten der jeweiligen Halle/Anlage zu enthalten und die Empfehlungen der Sportverbände zu berücksichtigen. Das Nutzungs- und Hygienekonzept sind bei Kontrollen unverzüglich vorzulegen.
Nichteinhaltung der Nutzungsvoraussetzungen wird durch die Gemeinde durch ein Hausverbot geahndet.
Die Gemeinschaftsduschen und –umkleiden sind bis auf weiteres gesperrt. Der Schuhwechsel hat in der Halle zu erfolgen. Die Toiletten und Waschbecken stehen zur Verfügung.
Bürgerhäuser/Vereinsräume
Die Bürgerhäuser und Vereinsräume werden für die Durchführung verschiedener Angebote unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ab dem 02.06.2020 wieder geöffnet.
Personen mit Covid19- oder Erkältungssymptomen sind von der Teilnahme an diesen Angeboten ausgeschlossen.
Die Veranstalter in den Bürgerhäusern/Vereinsräume haben dafür Sorge zu tragen, dass jeder Besucher sich in eine Kontaktliste einträgt. Ein Muster der Kontaktliste finden Sie hier.
Nach Benutzung des Bürgerhauses/Vereinsraumes hat der Veranstalter Die Oberflächen der Tische und Stühle sowie andere verwendete Möbel und Türklinken zu reinigen.
Spielplätze
Die Regelungen zur Nutzung der Spielplätze in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide werden gelockert.
Ab dem 28.05.2020 können bis zu 10 Kinder gleichzeitig den Spielplatz nutzen.
Jugendclubs
Die Jugendclubs werden ab dem 02.06.2020 unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet. Alle Besucher habe sich in eine Kontaktliste einzutragen (Muster hier).
Musikschulen/Blaskapellen
Musikschulen und Blaskapellen können den Unterricht bzw. die Proben unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ab dem 28.05.2020 wiederaufnehmen. Gesangsunterricht und Chöre bleiben weiterhin untersagt.
Alle Teilnehmer haben sich in eine Kontaktliste einzutragen (Muster hier).
Bootsanleger
Das Anlegen an den Bootsanlegern ist entsprechend der Regelung für Tourismus unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wieder erlaubt. Die Nutzung von Gemeinschaftsduschen bleibt untersagt. Toiletten- und Waschbeckennutzung ist zu ermöglichen. Alle Besucher haben sich in eine entsprechende Kontaktliste einzutragen (Muster hier).
Theater
Theater können ab dem 28.05.2020 unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. In engen Gängen ist eine textilen Mund-Nasen-Barriere zu tragen. Alle Besucher haben sich in eine Kontaktliste einzutragen. Bitte beachten Sie den Veranstaltungsplan des Holzhaustheaters in Zielitz.
Bürgermeistersprechstunden
Die Sprechstunden der Bürgermeister*in in Angern (Herr Fitsch), Colbitz (Herr Liebrecht), Loitsche-Heinrichsberg (Frau Roggisch) und Rogätz (Herr Großmann) finden ab dem 02.06.2020 wieder zu den gewohnten Sprechzeiten statt. Ab 08.06.2020 beginnt auch die Sprechstundenzeit des Bürgermeisters in der Westheide (Herr Hirche) wieder. Die Sprechzeiten in den übrigen Gemeinden werden bis auf weiteres noch nicht wieder durchgeführt.
Kindertagesstätten
Trauerhalle
Bürgermeistersprechstunden
Die Sprechstunden der Bürgermeister in Angern (Herr Fitsch) und Rogätz (Herr Großmann) finden ab dem 02.06.2020 wieder zu den gewohnten Sprechzeiten statt. Die Sprechzeiten in den übrigen Gemeinden werden bis auf weiteres noch nicht wieder durchgeführt.
6. Corona Eindämmungsverordnung
Die 6. Corona-Eindämmungsverordnung trift u.a. Lockerungen zur Kontaktbeschränkung, zum eingeschränkten Regelbetrieb in den Kitas, zur Öffnung von Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen und der Reisemöglichkeit in und nach Sachsen-Anhalt.
Schwimmbad Zielitz
Mit der 6. Corona-Eindämmungsverordnung, mit deren Veröffentlichung in den nächsten Tagen zu rechnen ist, wird die Wiederöffnung des Schwimmbades in Zielitz ermöglicht. Eine Entscheidung durch die Gemeinde ist noch nicht getroffen. Die Vorbereitungen wurden bereits aufgenommen.
In Sozialen Medien wurde eine Wiedereröffnung zum 02.06.2020 verbreitet. Dies entspricht nicht den Tatsachen.
Das Verwaltungsamt
Das Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde wird ab 02.06.2020 für den Bürgerverkehr zu den gewohnten Sprechzeiten wieder geöffnet. Gleiches gilt für die Außenstelle und –sprechstunden.
Personen mit möglichen Covid19- oder Erkältungssymptomen wird der Besuch des Verwaltungsgebäudes untersagt. Es wird gebeten sich in diesem Fall telefonisch/elektronisch mit den Mitarbeitern in Kontakt zu setzen.
Die allgemeinen Hygieneregeln des RKI sind einzuhalten, insbesondere:
- Im Eingangsbereich besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion, welche von jedem Besucher genutzt werden sollte;
- Es gilt die Abstandsregel von mind. 1,50 m;
- Die maximale Anzahl der Besucher im Verwaltungsgebäude wird auf die in den Fluren aufgestellten Stühle begrenzt,
jeder Besucher hat auf einem freien Stuhl Platz zu nehmen,
Kinder im Alter bis zu 8 Jahre können auf dem Schoß einer Begleitperson Platz nehmen,
das Stehen neben einem belegten Stuhl ist nicht gestattet,
sollten keine freien Stühle zur Verfügung stehen, hat der Besucher im Außenbereich unter Einhaltung der Abstandsregel zu warten;
- Mit Betreten des Gebäudes besteht die Maskenpflicht.
20.05.2020
Informationen zum weiteren Betrieb in den Kitas und Schulen
Ab dem 02.06.2020 findet in den Krippen, Kitas und Horteinrichtungen der Verbandsgemeinde Elbe-Heide sowie der Sozialen Bürgerinitiative Glindenberg gGmbH ein eingeschränkter Regelbetrieb unter besonderen Hygiene- und Abstandsbedingungen statt.
Weitere Ausführungen hierzu folgen in der kommenden Woche nach Bekanntgabe der Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Börde.
Eine gesonderte Anmeldung für den Besuch der Einrichtung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr notwendig.
Der Schulbetrieb erfolgt weiterhin unverändert (siehe Ausführungen der jeweiligen Schule). Ein eingeschränkter Regelbetrieb ist hier frühestens ab dem 08.06.2020 zu erwarten.
13.05.2020
1. Änderung zur 5. Corona-Eindämmungsverordnung
Seit dem 13.05.2020 ist die Verordnung zur Änderung der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Kraft.
1. Änderungsverordnung zur 5. Eindämmungsverordnung
08.05.2020
Öffnung der Spielplätze in der Verbandsgemeinde Elbe - Heide
Ab heute, dem 08.05.2020 öffnen die Spielplätz in der Verbandsgemeinde Elbe - Heide, mit Ausnahme des Spielplatzes in Rogätz, dieser öffnet erst ab Montag, dem 11.05.2019.
Die Öffnung erfolgt unter Beachtung der Allgemeinverfügung des Landkreises Börde vom 08.05.2020.
Allgemeinverfügung Landkreis Börde
Der Spielplatz darf nur mit 5 Personen genutzt werden, es sind die Abstandsregeln einzuhalten.
07.05.2020
Verwaltungsamt
Das Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Elbe - Heide wird voraussichtlich ab dem 02.06.2020 wieder für den Besucherverkehr öffnen. Gleiches gilt für die Außensprechstunden.
Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Über eine Maskenpflicht wird bis zum 02.06.2020 entschieden. Bitte informieren Sie sich vorab auf unserer Homepage.
Sportstätten im Freien
Die Nutzung von Sportanlagen im Freien gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 -10 der 5. Corona-Eindämmungsverordnung bedarf der Zustimmung der jeweiligen Gemeinde. Anträge können unter Verwendung des nachfolgenden Formulars per E-Mail an: gestellt werden.
Antrag auf Nutzung der Sportanlagen im Freien
Trauerhallen
Gemäß der 5. Corona Eindämmungsverordnung können ab sofort Trauerfeiern in Trauerhallen wieder stattfinden. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit finden Trauerfeiern nur im engsten Familien- und Freundeskreis statt.
Der Bestatter hat dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Abstandsregelungen von 1,50 m und eine Erfassung der Teilnehmer zur Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die Einhaltung weiterer Hygieneregeln, sichergestellt werden.
Spielplätze
Ab dem 08.05.2020 werden nachfolgende öffentliche Spielplätze täglich von 08:00 Uhr - 19:00 Uhr voraussichtlich wieder eröffnet:
Gemeinde Angern
Angern - Spielplatz Sportplatz
Angern - Spielplatz Friedensstraße
OT Wenddorf - Dorfstraße
OT Zibberick - Dorfstraße
OT Mahlwinkel - Hinter der Kirche
OT Bertingen - Zur Alten Elbe, Bürgerhaus
Gemeinde Burgstall
Burgstall - Lange Wiese
OT Cröchern - Ulmenallee
OT Dolle - Braune-Hirsch-Straße
OT Blätz - Breite Straße / Brennplatz
OT Sandbeiendorf - Am Damm / Dorfstraße
Gemeinde Colbitz
Colbitz - Letzlinger Straße
OT Lindhorst - Spielgartenstraße
Gemeinde Loitsche - Heinrichsberg
Loitsche - Ramstedter Straße
Heinrichsberg - Parkstraße (außerhalb der Öffnungszeiten der KITA)
Ramstedt - Dorfstraße 14
Gemeinde Rogätz
Rogätz - Brinkstraße
Gemeinde Westheide
OT Hillersleben 1 - Freiheit 16 ehem. Kita
OT Hillersleben 2 - Obere Straße 50
OT Neuenhofe - Siedlungsstraße, hinter der FFW
OT Born Salchauer Straße
Gemeinde Zielitz
Zielitz - Am Mühlenberg / Siedlung
Zielitz - Kleingartenanlage
OT Schricke Parkweg
Näheres wird durch eine Verfügung des Landkreises geregelt, die im Moment noch nicht vorliegt.
05.05.2020
Museumshof Colbitz
Der Museumshof Colbitz hat ab heute 10:00 Uhr wieder geöffnet.
https://www.gemeinde-colbitz.de/pages/freizeit/museumshof.php
Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten, dabei besteht auch eine Maskenpflicht im Innenbereich des Museums.
04.05.2020
Unterricht für die Grundschüler der Jahrgangsstufen 1 bis 3 ab dem 6. Mai 2020 unter Trägerschaft der Verbandsgemeinde Elbe - Heide
Ab dem 6.5.2020 findet tageweise Präsenzunterricht für die Grundschüler der Klassen 1 bis 3 statt. Die Unterrichtszeiten der Grundschulen können Sie über die nachfolgenden Links abrufen:
Grundschule Burgstall
Grundschule Colbitz
Ab sofortstellen wir Ihnen hier folgende Formulare bereit:
Schulunterrichtsplanung Colbitz ab dem 06.05.2020
Fragebogen zu Beginn jeder Unterrichtswoche
Grundschule Rogätz
Grundschule Zielitz
http://www.grundschule-zielitz.de/
Hinweis: Wiedereröffnung Bibliothek Zielitz am 04.05.2020
Ergänzend zu unserer Veröffentlichung vom 03.05.2020 weisen wir alle Besucher der Bibliothek Zielitz darauf hin, dass ab sofort eine Maskenpflicht besteht.
Öffnung an Schließtagen der KITA´s
Die KITA´s in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Elbe - Heide haben mit Ausnahme der KITA Burgstall am 22.05.2020 geschlossen.
03.05.2020
5. Corona Eindämmungsverordnung
Am 04.05.2020 tritt die 5. Corona-Eindämmungsverordnung in Kraft. Sie ersetzt die 4. Corona-Eindämmungsverordnung.
Die 5. Corona-Eindämmungsverordnung trift u.a. neue Regelungen zur Kontaktbeschränkung, zur Kita-Notbetreuung, zur Beschulung in den Grundschulen und zur Öffnung der Spielplätze, Bibliotheken, Museen und Sportstätten im Freien.
1. Grundschulen
Zur Beschulung der Grundschulen siehe unsere Informationen vom 29.04.2020.
2. Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Veranstaltungen mit bis zu 5 Personen sind gestattet.
3. Notbetreuung
Die Notbetreuung in Kitas und Horten wird erweitert. Ab morgen werden auch Kinder von alleinerziehenden Berufstätigen (Alleinerziehend ist, wer mit seinem minderjährigen Kind allein in einem Haushalt lebt.), Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Frisierenden, der Barbiere, der Tätigen in Bildungseinrichtungen, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagelstudios und Kosmetikstudios betreut.
4. Spielplätze
Spielplätze können unter strengen Auflagen ab Freitag, den 08.05.2020 geöffnet werden. Wir werden darüber im Laufe der nächsten Woche informieren.
5. Bibliotheken
Die Bibliothek in Zielitz öffnet ab Montag zu den gewohnten Öffnungszeiten, siehe nachfolgenden Link:
https://www.elbe-heide.de/verzeichnis/visitenkarte.php?mandat=42949
6. Museen
Der Museumshof in Colbitz bleibt am Montag geschlossen, über eine Öffnung ab Dienstag informieren wir am Montag.
7. Sportanlagen
Die Nutzung von Sportanlagen im Freien gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 -10 der 5. Corona-Eindämmungsverordnung bedarf der Zustimmung der jeweiligen Gemeinde. Anträge hierzu können ab Montag unter der Tel.-Nr. 039208/274-57 gestellt werden.
5. Corona Eindämmungsverordnung
30.04.2020
Aktuelle Mitteilung zur Notbetreuung
1. Die Verbandsgemeinde Elbe-Heide erhebt für den Monat Mai, für alle Kinder die von der Notbetreuung in Kitas und Horten ausgeschlossen sind, keine Elternbeiträge.
Für Kinder die ab 01.05.2020 zur Notbetreuung angemeldet sind, werden unabhängig von der Anzahl der in Anspruch genommenen Tage die Elternbeiträge entsprechend des Kostenbescheides erhoben.
Gleiches gilt für Kinder, die in den Einrichtungen der Sozialen Bürgerinitiative Glindenberg gGmbH innerhalb der Verbandsgemeinde betreut werden.
2. Wir weisen weiterhin darauf hin, dass für betreute oder beschulte Kinder in den Grundschulen der Verbandsgemeinde kein automatischer Anspruch auf Notbetreuung in einer Horteinrichtung der Verbandsgemeinde besteht.
Hierzu ist ein entsprechender Antrag zu stellen.
3. Für eine Notbetreuung in einer Einrichtung der Sozialen Bürgerinitiative innerhalb der Verbandsgemeinde nehmen Sie bitte unter den bekannten Telefonnummern mit der entsprechenden Einrichtungsleiterin Kontakt auf.
29.04.2020
5. Corona-Eindämmungsverordnung
Am Samstag, d. 02. Mai 2020 wird die Landesregierung voraussichtlich über die 5. Corona-Eindämmungsverordnung entscheiden.
Über die Umsetzungen in der Verbandsgemeinde werden wir bis zum Sonntag, d. 03. Mai 2020 um 12.00 Uhr wie gewohnt berichten.
Neben den Regelungen zur Öffnung der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde (siehe unten aufgeführten Hinweis) wird es auch Erweiterungen für die Notbetreuung in den Kindertagesstätten geben.
Unter anderem sei angedacht, dass alleinerziehende Erwerbstätige (Alleinerziehend ist, wer mit seinem minderjährigen Kind allein in einem Haushalt lebt) und Kinder von Eltern in folgenden Berufszweigen Anspruch auf Notbetreuung haben:
Friseure, Kosmetiksalons sowie Nagel- und Fußpflegestudios.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, da in der 5. Corona-Eindämmungsverordnung weitere Branchen aufgezählt werden können.
Sie können ab jetzt entsprechende Anträge für die Notbetreuung ab dem 04. Mai 2020 stellen. Bitte nutzen Sie für den Antrag das folgende Nachweisformular:
Senden Sie das ausgefüllte Formular an
Zur Anmeldung und Klärung von Fragen zur Notbetreuung steht Ihnen das Hauptamt am Sonntag, d. 03. Mai 2020 in der Zeit von 12.00 Uhr – 15.00 Uhr unter folgenden Telefonnummer zur Verfügung:
039208/274-43 oder
039208/274-44
Die endgültige Entscheidung zur Aufnahme in die Notbetreuung kann erst nach der Veröffentlichung der 5. Corona-Eindämmungsverordnung getroffen werden.
Bitte verfolgen Sie weiterhin die aktuellen Meldungen auf unserer Internetseite.
Hinweis zur Öffnung der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Elbe - Heide ab dem 04. Mai 2020
Ab Montag, dem 4. Mai 2020 öffnen die staatlichen Grundschulen der Verbandsgemeinde Elbe - Heide für die Jahrgangsstufe 4.
Zwischen Mittwoch, dem 06. Mai bis zum Freitag, den 15. Mai 2020 werden die 1. bis 3. Klassen mindestens einen Präsenztag in der jeweiligen Grundschule erhalten. Die Jahrgangsstufen 1 bis 3 werden in diesem Zeitraum jedoch nicht täglich beschult. Entsprechende Pläne werden zurzeit von den Schulleitungen erarbeitet und bis Montag, dem 04. Mai 2020 auf unserer Homepage veröffentlicht.
Die Schulbusse der BördeBus Verkehrsgesellschaft nehmen ab dem 04.05.2020 ihren Regelbetrieb wieder auf und setzen den Fahrplan an Schultagen in Kraft. Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des Schülerverkehrs das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gemäß § 3 Abs. 2 der 4. Corona Eindämmungsverordnung (siehe unsere entsprechende Veröffentlichung vom 16.04.2020) erforderlich ist.
Die Notbetreuung in den Grundschulen erfolgt weiterhin parallel.
27.04.2020
Aktuelle Mitteilung zur Notbetreuung in den Kitas und Horten der Sozialen Bürgerinitiative Glindenberg
Ab dem 04.05.2020 erfolgt die Organisation der Notbetreuung über die Soziale Bürgerinitiative Glindenberg.
Bitte wenden Sie sich an folgende E-Mail Adresse,
oder unter folgender Telefononnummer,
039201/ 24 415.
1. Änderungsverordnung der 4. Eindämmungsverordnung
Seit dem 22.04.2020 ist die Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Kraft.
1. Veränderungsverordnung zur 4. Eindämmungsverordnung
21.04.2020
Aktuelle Mitteilung zur Notbetreuung in den Kitas und Horten der Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Bitte nutzen Sie ab sofort bei der Antragstellung zur außerordentlichen Notbetreuung nachfolgenden Nachweis.
Auszug aus der Pressemitteilung des Landkreises Börde zur Maskenpflicht vom 21.04.2020
Sachsen-Anhalt hat Mundschutzpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen ab 23. April 2020 beschlossen
Nun ist es klar. Die Landesregierung hat auch für Sachsen-Anhalt eine Mundschutzpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen beschlossen.
Im Beschluss heißt es, dass ab Donnerstag (23.04.2020) „eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes“ getragen werden muss. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne führt dazu aus: „Das ist jeder Schutz,der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“ Ausreichend, so heißt es im Kabinettsbeschluss, seien auch
selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs und Ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material. Um trotz Lockerungen eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, sei das Masken-Tragen notwendig. Ministerpräsident Reiner Haseloff: „Das Tragen war bisher dringend empfohlen. Viele sind dem leider nicht gefolgt. Darauf habe das Kabinett reagiert.“
16.04.2020 - 17:30 Uhr
4. Corona-Eindämmungsverordnung
Ab dem 20.04.2020 gilt in Sachsen-Anhalt die beigefügte 4. Corona - Eindämmungsverordnung sowie die Änderung der Quarantäneverordnung. Sie ersetzt die bisherigen Regelungen.
Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 03.05.2020 verlängert.
4. Corona Eindämmungsverordnung
Begründung - 4. Corona Eindämmungsverordnung
Änderung der Quarantäneverordnung
Aktuelle Mitteilung zur Notbetreuung in den Kitas und Horten der Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Aufgrund der 4. Corona - Eindämmungsverordnung wird die Notbetreuung für das Verbandsgemeindegebiet ab dem 20.04.2020, 6:00 Uhr erweitert. Der bisherige Kreis der zur Notbetreuung berechtigten Schlüsselpersonen hat sich nicht geändert. Anders als bisher reicht es jedoch aus, wenn ein Erziehungsberechtigter zur Gruppe der berechtigten Schlüsselpersonen gehört.
Die Verbandsgemeinde Elbe - Heide und die Soziale Bürgerinitiative Glindenberg öffnen ab dem 20.04.2020 zur Notbetreuung alle Kitas und Horte im Verbandsgemeindegebiet.
Alle Kinder in Notbetreung besuchen ab 20.04.2020 ihre gewohnte Kita- oder Horteinrichtung.
Die Anmeldung zur Notbetreuung, auch für Einrichtungen der Sozialen Bürgerinitiative Glindenberg, hat ausschließlich über das Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Elbe - Heide zu erfolgen.
Am Freitag, den 17.04.2020 und Samstag, den 18.04.2020 steht das Hauptamt in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter nachfolgenden Telefonnummern und per E-Mail unter zur Anmeldung und Klärung von Fragen zur Notbetreuung zur Verfügung:
039208/ 274 - 43,
039208/ 274 - 44,
039208/ 274 - 29.
Ab Montag, den 20.04.2020 sind wir wie gewohnt für die Anmeldung der Notbetreuung in der Verbandsgemeinde unter Tel.: 039208/274-43 oder unter erreichbar.
Bitte nutzen Sie vorerst nachfolgendes Formular zur Anmeldung der Notbetreuung.
Anmeldung und Nachweis zur Notbetreuung
16.04.2020 - 15:00 Uhr
Aktuelle Informationen aus der Verbandsgemeinde Elbe - Heide
Voraussichtlich ab dem 20.04.2020 tritt die 4. Corona - Eindämmungsverordnung in Kraft. Sie wird die bestehende 3. Corona - Eindämmungsverordnung ablösen.
Zur Stunde liegt die 4. Eindämmungsverordnung noch nicht vor.
Wir werden diese nach Veröffentlichung auf unsere Homepage stellen und über die für die Verbandsgemeinde Elbe - Heide daraus abgeleiteten Maßnahmen informieren.
Bürgerservice wird eingeschränkt
Aufgrund der aktuellen Situation wird der Bürgerservice in der Verbandsgemeindeverwaltung bis auf weiteres eingeschränkt.
Die Sprechstunden in den Bürgerbüros Colbitz, Zielitz und Neuenhofe finden nicht statt.
Im Verwaltungsgebäude in Rogätz wird auf persönlichen Kontakt weitgehend verzichtet.
Wir bitten Sie daher um telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme zur Klärung Ihrer Angelegenheiten.
In dringenden Einzelfällen kann ein Termin vereinbart werden.
Danke für Ihr Verständnis.
10.04.2020
Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 9. April 2020
Ab dem 10.04.2020 gilt in Sachsen - Anhalt die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen -Anhalt.
Die Verordnung beinhaltet auch einen Bußgeldkatalog.
Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
08.04.2020
Aktuelle Informationen aus der Verbandsgemeinde Elbe - Heide
Die Kontaktbeschränkungen aus der 3. Eindämmungsverordnung gelten auch weiterhin.
Das Land Sachsen - Anhalt hat einen Fragenkatalog zum Corona Virus zusammengestellt, welchen Sie unter nachfolgenden Link erreichen,
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/
Aktuelle Mitteilung zur Notbetreuung in den Kitas und Horten der Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Ab dem 06.04.2020 hat auch die KITA Loitsche für die Notbetreuung geöffnet.
3. Corona-Eindämmungsverordnung
Ab dem 03.04.2020 gilt in Sachsen-Anhalt die beigefügte 3. Corona - Eindämmungsverordnung. Sie ersetzt die bisherigen Regelungen.
Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 19.04.2020 verlängert.
Die 3. Corona - Eindämmungsverordnung wird mit einem Bußgeldkatalog ergänzt.
Hier gehts zur 3. Corona - Eindämmungsverordnung
01.04.2020
Artikel in der Volksstimme am 25.03.2020
Quelle: Volksstimme
28.03.2020
Informationen zur Unterstützung für die Wirtschaft
(Industrie / Handwerk / Handel / Gewerbe / Landwirtschaft)
Aktuelle Informationen zur Unterstützung für die WIrtschaft erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Börde. Diese erreichen Sie unter dem nachfolgenden Link.
https://www.landkreis-boerde.de/wirtschaft/unterstuetzung-unternehmen/
24.03.2020
Aktuelle Informationen zur Corona-Eindämmungsverordnung
Aufgrund der aktuellen Eindämmungsverordnung wird die allgemeine Schließung der Kitas und Schulen bis zum 19.04.2020 verlängert.
Ab Mittwoch, den 25.03.2020 werden zusätzlich die Kitas in Angern, Neuenhofe und Rogätz zur Notbetreuung ab 06:00 Uhr geöffnet. Weiterhin geöffnet sind die Kitas Burgstall, Colbitz und Zielitz sowie die Horte an allen staatlichen und privaten Grundschulen der Verbandsgemeinde.
Den berechtigten Eltern steht trägerunabhängig die Wahl der jeweiligen Einrichtung frei. Die Verbandsgemeinde behält sich jedoch vor, die Notbetreuung der Kinder im Interesse der Verminderung von Infektionsrisiken im Hinblick auf die Gruppengrößen neu zu organisieren.
Für einen Anspruch auf Notbetreuung ist es jetzt ausreichend, wenn ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung, einschließlich der Unterstützungsbereiche (z.B. Reinigung) tätig ist. Dann kann für Kinder bis zwölf Jahre ein Platz in Kita, Schule oder Hort in Anspruch genommen werden. Für andere Familien gilt wie bisher: Notbetreuung ist möglich, wenn beide Erziehungsberechtigten zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Justiz oder Rettungsdienst.
Der Anspruch ist durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers gegenüber der Verbandsgemeinde vorab nachzuweisen. Dazu erreichen Sie uns am Mittwoch, den 25.03.2020 ab 05:45 Uhr unter der Telefonnr.: 039208/274-0 oder -43 oder per Mail an
24.03.2020
Zweite Corona-Eindämmungsverordnung
Ab dem 25.03.2020 gilt in Sachsen-Anhalt die beigefügte zweite Corona-Eindämmungsverordnung. Sie ersetzt die bisherigen Regelungen. Zurzeit berät der Corona-Stab der Verbandsgemeinde über etwaige daraus abzuleitende Maßnahmen. Über diese werden wir im Laufe des heutigen Abends auf dieser Seite berichten.
Hier gehts zur Corona-Eindämmungsverordnung
23.03.2020
Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona Pandemie
Die Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung ist ab Montag, den 23.03.2020 um 0:00 Uhr gültig. Danach gilt eine allgemeine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Die Sicherheitsbehörden und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Allgemeinverfügung. Im Falle einer Kontrolle sind die Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.
Hier gehts zur Allgemeinverfügung
20.03.2020
Aktuelle Information zu den KITA- und Hort- Gebühren in der Verbandsgemeinde Elbe - Heide
Die Verbandsgemeinde Elbe - Heide setzt die Gebührenerhebnung im Monat April auch für die Kinder in der Notbetreuung aus.
Die Information vom 19.03.2020 ist insoweit geändert.
19.03.2020
Informationen zu den KITA - Gebühren in der Verbandsgemeinde Elbe - Heide
Die Gebührenerhebung für den Monat April 2020 wird ausgesetzt. Davon ausgenommen sind Kinder in der Notbetreuung.
Anteilige Notbetreuung wird anteilig berechnet.
Gleiches gilt für Kinder der Einrichtungen der Sozialen Bürgerinitiative innerhalb der Verbandsgemeinde Elbe - Heide.
Aktuelle Lage in der Verbandsgemeinde Elbe - Heide
Corona-Hotline 03904 7240-1660 Landkreis Börde auch am Wochenende geschaltet / täglich 08:00 bis 18:00 Uhr
Die Cornona-Hotline des Gesundheitsamtes bleibt auch am Wochenende geschaltet. Unter der Nummer 03904 7240-1660 werden täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr Auskünfte rund um die Corona-Krise erteilt. Bitte nutzen Sie diesen Hotline nur für Corona-Anfragen.
In der Zeit von Montag bis Freitag ist das Verwaltungsamt unter den gewohnten Telefonnummern erreichbar.
Für Anfragen hinsichtlich der Notbetreuung für Kinder bis 12 Jahre erreichen Sie uns am Wochenende in der Zeit
von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0151/27656542.
17.03.2020
Schließung aller öffentlichen Einrichtungen und Plätze
Auf Grund der aktuellen Situation werden entsprechend der Verordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalt über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vom 17.03.2020 alle öffentlichen Einrichtungen und Plätze bis auf weiteres geschlossen. Hierzu zählen insbesondere Sportstätten, Spielplätze, Bürgerhäuser, Museen, Theater oder ähnliche Einrichtungen oder Angebote des Zusammentreffens.
Der Gaststättenbetrieb wird zudem stark eingeschränkt.
Die Ladenöffnung des Einzelhandels wird bis auf Ausnahmen untersagt.
Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie in der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV.
Hier gehts zur Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-Co V-2 in Sachsen - Anhalt
Aktuelle Mitteilung zur Notbetreuung in den Kitas und Horten der Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Aufgrund gestiegener Nachfrage von berechtigten Berufsgruppen wird die Notbetreuung für das Verbandsgemeindegebiet ab dem 18.03.2020, 6:00 Uhr erweitert. Neben der Kita Colbitz werden zu diesem Zeitpunkt auch die Kitas Burgstall und Zielitz geöffnet. Die Regelung für die Horte bleibt unverändert.
Den berechtigten Eltern steht die Wahl der jeweiligen Einrichtung frei. Die Verbandsgemeinde behält sich jedoch vor, die Notbetreuung der Kinder im Interesse der Verminderung von Infektionsrisiken im Hinblick auf Gruppengrößen neu zu organisieren.
Die Regelung für die Anmeldung der Notbetreuung im Hauptamt der Verbandsgemeinde unter Tel.: 039208/274-43 oder an bleibt bestehen, zusätzlich ist das nachfolgende Formular (Link) vorab vorzulegen.
Hier gehts zum Formular Nachweis der Notbetreuung
16.03.2020
Bürgerservice wird eingeschränkt
Aufgrund der aktuellen Situation wird der Bürgerservice in der Verbandsgemeindeverwaltung bis auf weiteres eingeschränkt.
Die Sprechstunden in den Bürgerbüros Colbitz, Zielitz und Neuenhofe finden nicht statt.
Im Verwaltungsgebäude in Rogätz wird auf persönlichen Kontakt weitgehend verzichtet.
Wir bitten Sie daher um telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme zur Klärung Ihrer Angelegenheiten.
In dringenden Einzelfällen kann ein Termin vereinbart werden.
Danke für Ihr Verständnis.
Aktuelle Mitteilung zur Notbetreuung in den Kitas und Horten der Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Eltern die eine zukünftige Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, wenden sich bitte telefonisch an die Verbandsgemeinde Elbe - Heide unter der Telefonnummer: 039208/ 274 -43 oder per E-Mail an:
Öffentliche Veranstaltungen
Veranstaltungen, welche durch die Verbandsgemeinde Elbe - Heide durchgeführt werden, u.a. die durch die Feuerwehren organisierten Osterfeuer, finden nicht statt.
Im Hinblick auf die aktuelle Situation werden alle Vereine und Institutionen angehalten, Veranstaltungen auf ihre Notwendigkeit und den damit verbundenen Risiken zu prüfen und auf diese weitesgehend zu verzichten.
15.03.2020
Aktuelle Mitteilung zur Notbetreuung in den Kitas und Horten der Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und besonders unserer Kinder sowie im Einklang mit dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.03.2020 wird die Notbetreuung, wie bereits mit Mitteilung vom 14.03.2020 bekannt gegeben, unverändert umgesetzt.
14.03.2020
Für das Verbandsgemeindegebiet wird ab 16.03.2020, 6.00 Uhr eine Notbetreuung in der Kindertagesstätte in Colbitz:
Gardelegener Str. 10 -> Krippe und Kindergarten
angeboten. Die Notbetreuung der Hortkinder findet in den Horten an den jeweiligen Grundschulstandorten statt:
Angern
Burgstall (auch Kinder des Hortes Cröchern)
Colbitz
Rogätz
Zielitz (auch Kinder des Hortes Heinrichsberg)
Die Notbetreuung ist nur für alle bisher im Verbandsgemeindegebiet betreuten Kinder möglich. Der Notbetrieb darf nur im akuten Einzelfall, nach Abstimmung und Erlaubnis durch die Verbandsgemeinde Elbe-Heide genutzt werden. Ein Einzelfall begründet sich dadurch, dass beide Eltern oder ein alleinerziehendes Elternteil in einem für die Aufrechterhaltung wichtigen Infrastrukturbereich arbeiten. Dieses ist vor Aufnahme der Kinder dem Kita-Personal nachzuweisen (z.B. durch Vorlage des Arbeitsvertrags beider Elternteile, Dienstausweis oder Bescheinigung des Arbeitgebers). Sollten diese Eltern keine alternative Betreuung der Kinder organisieren können, so können sie die Notbetreuung nutzen. Zu den kritischen Infrastrukturen gehören das Gesundheitswesen (Kliniken, Arztpraxen, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte, Rettungsdienste), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Berufsfeuerwehr und Behördenmitarbeiter der Gefahrenabwehr sowie Erzieher/-innen und Lehrer/-innen.
Weitere Änderungen behalten wir uns vor und werden entsprechend auf der Homepage veröffentlicht.
Für alle weiteren Fragen erreichen Sie uns wieder ab Montag, den 16.03.2020, ab 7:00 Uhr.
Für eine Notbetreuung melden Sie sich bitte in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr in den dafür vorgesehenen Einrichtungen am 16.03.2020.